Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Explosiv und toxisch.Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.
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Optisch dezent überarbeitet und mit ein paar Pferdestärken mehr unter der Haube, stellt der neue VW Scirocco 2,0 TDI unter Beweis, dass Sportcoupé und Dieselmotor kein Widerspruch sein muss.
Am 11.11.2014 ereignete sich in Witten / Ruhr ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung war Versicherer des Fahrzeuges, das den Unfall verursacht hat.
Am 30.8.2014 ereignete sich in Rheine (Nordrhein-Westfalen) auf der Salzbergener Straße ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw der späteren Klägerin beschädigt wurde. Das Fahrzeug der Klägerin wurde zur Unfallzeit gelenkt von ihrem Ehemann.
Ein neunjähriger Junge war bei einer Trainingsfahrt auf einer Motocross-Anlage im freien Gelände nach dem Überspringen einer Kuppe gestürzt und von einem nachfolgenden Fahrer angefahren und schwer verletzt worden.
Die Automobilindustrie fordert Kaufanreize von der Bundesregierung
Gegenwärtig fahren rund 30.000 rein elektrisch angetriebene Autos auf den bundesdeutschen Straßen. Diese Zahl liegt deutlich unter dem von der Bundesregierung ausgegebenen Ziel von einer Million Elektromobilen bis 2020.
Der spätere Kläger fuhr mit seinem Pkw Renault Megane am 7.10.2013 in die Waschstraße der beklagten Firma in A. Am Eingang zur Waschstraße befindet sich ein Hinweisschild, das auf das erhöhte Risiko der Anlagenbenutzer hinweist, sofern das Fahrzeug zusätzlich Auf- und Anbauten aufweist.
Amtsgericht Hamburg-Harburg Urteil vom 12.12.2014 – 641 C 47/13 –
Am 20.1.2012 ereignete sich auf einem Parkplatz in Hamburg-Finkenwerder ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug der Klägerin, ein VW-Polo, beschädigt wurde. Schuldhaft verursacht wurde der Unfall durch einen bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Pkw VW-Golf Variant.
LG Fulda Berufungsurteil vom 24.4.2015 – 1 S 168/14 –
Anfang November 2013 ereignete sich im Amtsgerichtsbezirk Bad Hersfeld ein Verkehrsunfall, bei dem der spätere Kunde des klagenden Kfz-Sachverständigen geschädigt wurde, indem sein Pkw erheblich beschädigt wurde.
AG Neunkirchen / Saar Urteil vom 27.4.2015 – 5 C 111/15 (52) –
Die Parteien streiten um die vollständige Ausgleichung der vom Kfz-Sachverständigen dem Unfallopfer gegenüber berechneten Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall, für den der spätere Beklagte alleine haftet.
BGH – VI. Zivilsenat – Urteil vom 28.4.2015 – VI ZR 267/14 –
Am 15.7.2010 ereignete sich in Hamburg ein Verkehrsunfall, bei dem der fast fünf Jahre alte Mercedes E 220 CDI des Klägers beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalles trägt zu 70 Prozent der Unfallgegner, der bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert war.
Modernes Styling, reichlich Platz und viel Sicherheit / Programmierbare Beschränkungen für Führerscheinneulinge
Ford im Glück. Die zahlreichen neuen Pkw- und Nutzfahrzeugmodellreihen verkaufen sich wie die sprichwörtlichen warmen Semmeln. Seit zehn Jahren war kein April für Ford so verkaufsstark wie heuer mit einem Plus von 13 Prozent.
Es liegt nicht an der Raserei, es liegt nicht am Alkohol – woran liegt es dann?
Das plötzliche Abkommen von der Straße oder auf die Gegenfahrbahn kann zu harten Kollisionen mit Fahrzeugen auf der Gegenfahrbahn, mit Bäumen am Straßenrand oder in die Leitplanke führen – die üblichen Unfallursachen wie zu hohe Geschwindigkeit oder Alkohol lassen sich dann aber oft nicht feststellen.
Die EU-Kommission bereitet juristische Schritte gegen die Bundesregierung vor
EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc aus Slowenien betrachtet die bundesdeutsche Einführung einer Pkw-Maut für Ausländer nach wie vor als nicht gesetzeskonform. Auch der jetzt modifizierte und bereits von Bundespräsident Gauck unterschriebene Gesetzestext bedeute eine "indirekte Diskriminierung auf Grundlage der Nationalität". Er verstoße somit gegen EU-Recht, sagte Bulc.