Der Unfallgeschädigte hat auch Anspruch auf Ersatz der im Schadensgutachten aufgeführten Verbringungskosten. Für das Schadensgutachten hat der von dem Geschädigten beauftragte Sachverständige auch die Verbringungskosten für die Überführungstransporte von der Werkstatt zu dem Lackierbetrieb zu ermitteln und im Gutachten anzugeben, wenn die örtlichen Fachwerkstätten, wie häufig anzutreffen, nicht über eigene angegliederte Lackierereien verfügen.
-
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
-
Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.