• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • Die Dieseltechnologie als Antrieb für Fahrzeuge wurde von ihrem Namensgeber Rudolf Diesel 1892 zum Patent angemeldet. Ab 1923 produzierte Benz & Cie Diesellastwagen in Serie mit einer Treibstoffersparnis gegenüber dem Benzinantrieb von 80 Prozent.
  • Halbherzig durchgeführte Reparaturen bei Schadenslenkung, deren Mängel die Geschädigten nicht erkennen können – daran haben wir uns inzwischen beinahe schon gewöhnt. Wenn aber eine Vertrauenswerkstatt der Versicherung ein Auto so repariert, dass es nachher nicht einmal als verkehrssicher gilt, da fragt man sich: Müssen Menschen sterben, bevor diesem Treiben Einhalt geboten wird?
  • Ein Totalschaden ist zwar immer ein Schaden, aber nicht immer haben wir es nachher mit einem irreparabel beschädigten und endgültig fahruntüchtig gewordenen Fahrzeug zu tun. Versicherungstechnisch und für die Schadensabwicklung bezeichnet das Wort "Totalschaden" drei unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten nach einem Unfall.
  • Für den Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeugs ist derjenige Preis ausschlaggebend, den ein Geschädigter zahlen muss, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will.
  • Unter Wiederbeschaffungszeit wird die Zeitspanne verstanden, die nach einem Totalschaden notwendig ist, um ein mit dem verunfallten Fahrzeug in Art und Güte vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. In der Regel geht man von 14 Tagen aus.
  • Für die Berechnung der Wertminderung gibt es zwar viele Formeln und Tabellen, allerdings ergeben sie lediglich einen auf geschätzten Reparaturkosten beruhenden Annäherungswert. Eine exakte Berechnung im Einzelfall setzt genaue Marktkenntnisse voraus. Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betonen, dass die genaue Einschätzung der Wertminderung die Aufgabe eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen sein sollte.