• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • In der Bundeshauptstadt Berlin findet am 14. Und 15. Januar 2019 ein sogenannter Berlin-Ruhr-Dialog statt. Es ist bereits die zweite Veranstaltung dieser Art, auf der von Vertretern der Städte und Kreise des Ruhrgebiets die brennenden Probleme mit den zuständigen Bundesministern bzw. Bundesministerinnen besprochen werden. Der erste Berlin-Ruhr-Dialog wurde vor fünf Jahren geführt, als das Thema Dieselfahrverbote in Ruhrgebietsstädten noch nicht unter den Nägeln brannte. In diesem Jahr fuhren Oberbürgermeister und Landräte aus der Ruhrregion nach Berlin.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Düsseldorf zur Haftung bei Spurwechselunfall auf vierspuriger Autobahn A 40
    OLG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 – I-1 U 102/17

    Spurwechsel-Unfälle kommen zwar nicht selten vor, weil sich manchmal das überholende Fahrzeug gerade im toten Winkel befindet und daher übersehen wird, aber dieser vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Spurwechsler-Unfall, bei dem ein auf die vierte Spur wechselndes Personenfahrzeug mit einem auf der äußerst linken Fahrspur fahrenden Lkw mit polnischem Kennzeichen kollidiert, ist doch selten, und das auch noch auf einer Strecke der A 40, die in Fahrtrichtung Essen vierspurig ausgebaut ist. Sowohl das in erster Instanz zuständige Landgericht Duisburg als auch das OLG Düsseldorf gaben dem Pkw-Fahrer, der von der dritten auf die vierte Fahrspur überwechseln wollte, die Schuld am Zustandekommen des Spurwechsel-Unfalls, obwohl sich der polnische Lkw verbotswidrig auf der äußerst linken Fahrspur befand.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nach § 7 Abs. 3c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung dürfen Lastkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern drei oder mehr Fahrstreifen gekennzeichnet sind, den linken Fahrstreifen nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen. Diese Regelung gilt auch auf Bundesautobahnen, auch wenn ein Linksabbiegen auf Autobahnen grundsätzlich nicht vorgesehen ist, denn bei § 7 StVO handelt es sich um eine einheitliche Regelung für alle außerhalb geschlossener Ortschaften liegender Straßen. Eine Ausnahme gilt auf Autobahnen nur dann, wenn bei Autobahnen sich diese teilt und nur über die äußerst linke Spur eine der neuen Fahrtrichtungen erreicht werden kann.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Gerade jetzt zur Winterzeit ereignen sich immer wieder Unfälle durch herabfallende Eisschollen von Lkw-Dächern. Schneeklumpen oder Eisplatten, die sich auf Dächern von Lastkraftfahrzeugen gebildet hatten, lösen sich und fliegen dem nachfolgenden Personenwagen vor die Windschutzscheibe. Im schlimmsten Fall wird die Windschutzscheibe zerstört und der Fahrer fährt eine Zeitlang blind. Bereits kleinere Schneemengen, die sich auf dem Lkw-Dach gesammelt hatten, können durch den Fahrtwind zu Schneewolken aufwirbeln und die Sicht des nachfolgenden Kraftfahrzeugführers erheblich behindern.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Zur Haftung bei Parkplatzunfall, wenn Fahrzeugtür geöffnet wird
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 2.11.2018 – 13 S 70/18

    Parkplatzunfälle sind nicht so selten. Aber dieser Verkehrsunfall, über den das Landgericht Saarbrücken in der Berufung zu entscheiden hatte, ist doch nicht alltäglich. Der Unfall ereignete sich nämlich dadurch, dass der einparkende Kraftfahrer gegen eine plötzlich geöffnete Tür eines geparkten Fahrzeugs fuhr. Das Amtsgericht Lebach hatte mit Urteil vom 25.4.2018 bis auf die hälftige Unkostenpauschale die Klage abgewiesen, nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung des geparkten Fahrzeugs die Hälfte des Schadens am einparkenden Fahrzeug vorgerichtlich ersetzt hatte. Die Berufung des Klägers führte zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und zur Verurteilung zur Zahlung weiterer 1.276,59 €.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Bundesautobahn A 1 entwickelt sich offenbar zu einem Unfallschwerpunkt. Bereits am 10.12.2018 berichtete die Unfallzeitung über einen schweren Lkw-Auffahrunfall auf der A 1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Köln-Nord, der sich am 5.12.2018 ereignete. Wie jetzt bekannt wurde, ereigneten sich an den zwei vorangegangenen Tagen ebenfalls schwere Lkw-Auffahrunfälle auf der A 1. Dabei ereignete sich am 3.12.2018 auf der A 1 in Richtung Münster / Ruhrgebiet zwischen den Anschlussstellen Wallenhorst und Osnabrück-Hafen ein Lkw-Auffahrunfall mit tödlichem Ausgang und am folgenden 4.12.2018 ereignete sich im Autobahnkreuz Lotte / Osnabrück ebenfalls auf der A 1 ein tödlicher Lkw-Auffahrunfall. Das ist Grund genug, dass die Unfallzeitung wieder einmal über tödliche Lkw-Auffahrunfälle berichten muss.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Unfälle auf Kreuzungen passieren häufiger. Was aber auf der beampelten Kreuzung im Landgerichtsbezirk Essen im Dezember 2015 sich ereignete, geschieht nicht alltäglich. Auf der Kreuzung der E-Straße mit der N-Straße kam es zur Kollision des Kraftfahrzeugs der Klägerin, gesteuert von dem Zeugen L. mit dem Pkw der Beklagten. Die Zeugin wollte über die Kreuzung geradeausfahren, wechselte kurz vor er Kreuzung aber auf die Abbiegespur, weil auf der Geradeausspur ein Lkw bei Gelblicht bremste. Statt abzubiegen, fuhr der Zeuge geradeaus weiter und kollidierte mit dem aus der Gegenrichtung kommenden, links abbiegenden Pkw der Beklagten. Die Klägerin verlangt die Hälfte des ihr entstandenen Schadens von den Beklagten ersetzt. Die darauf gerichtete Klage vor dem örtlich zuständigen Landgericht scheiterte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • BGH urteilt zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung
    BGH – VI. Zivilsenat - Urteil vom 25.9.2018 – VI ZR 65/18 –

    Zur Ersatzfähigkeit der Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) und zu den Verbringungskosten bei fiktiver Schadensabrechnung hatte der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH bisher noch keine Entscheidung getroffen. Zwar war einmal eine Revision bezüglich dieser Frage beim BGH anhängig. Kurz vor der mündlichen Verhandlung wurde allerdings die Revision zurückgenommen. Jetzt hatte der VI. Zivilsenat im Revisionsverfahren jedoch die Möglichkeit, zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Bundesautobahn A 1 bildet sich immer mehr als Lkw-Unfall-Schwerpunkt heraus. Gerade die Bereiche um Köln und Bremen sind immer wieder Schwerpunkte für schwerwiegende Lkw-Auffahrunfälle. In den frühen Morgenstunden des 20. 12.2018 krachten vier Lastfahrzeuge auf der A 1 bei Bremen-Arsten in Fahrtrichtung Osnabrück ineinander. Unfallursache war wieder einmal die Unaufmerksamkeit des auffahrenden Lkw-Fahrers. Dieser schob mit seinem Lkw drei vor ihm stehende Lastkraftfahrzeuge noch aufeinander. Der Aufprall war so stark, dass der Fahrer in seinem Führerhaus eingeklemmt und tödlich verletzt wurde. Zwei weitere Lkw-Fahrer wurden leicht verletzt. Die Autobahn A 1 war bis in den Vormittag gesperrt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Nachdem bereits in zwölf Städten Diesel-Fahrverbotszonen gelten, weil Verwaltungsgerichte diese dazu verurteilten oder weil diese freiwillig, wie in Hamburg, eingerichtet wurden, so kommt jetzt mit außergerichtlichem Vergleich mit dem Land Hessen mit Darmstadt die dreizehnte Stadt dazu, in der Diesel-Fahrverbote gelten. Insgesamt sind rund 70 Städte in der Bundesrepublik betroffen, weil in ihren Stadtgrenzen Stickstoffdioxidwerte über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt gemessen wurden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • EuGH senkt Diesel-Grenzwerte – Drohen nun auch Fahrverbote für Euro 6 – Diesel?
    Europäischer Gerichtshof in Luxemburg Urteil vom 13.12.2018

    Die Grenzwerte für Diesel-Fahrzeuge sind nach wie vor umstritten. Deutsche Verwaltungsgerichte haben Diesel-Fahrverbote in den Städten, aber auch auf einer durch Wohngebiete führenden Autobahn verhängt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die von der EU-Kommission herabgesetzten Grenzwerte nichtig sind. Bekanntlich hatte die Europäische Union, nachdem der Diesel-Skandal publik wurde, ein neues Messverfahren eingeführt.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Autobahnpolizei hat erneut eine gezielte Kontrolle der Lkw-Fahrer auf Autobahnen durchgeführt. Dieses Mal wurde gezielt die Verkehrstauglichkeit der Fahrer unter die Lupe genommen. Das besondere Augenmerk der kontrollierenden Polizeibeamten lag dabei auf der Alkoholisierung der Fahrer. Die Kontrolle fand am Abend eines Sonntags statt, als die Fahrer noch ihre Ruhepause am Wochenende einhalten mussten.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • ÖPNV-Alternative: Statt im Bus zu stecken lieber über den Dächern schweben?
    Seilbahnen sind leise und emissionsfrei und könnten den Innenstadtverkehr entlasten | Überlegungen für München | Es gibt aber auch Einwände

    Megastädte haben ein neues Transportmittel entdeckt, um dem Verkehrschaos Herr zu werden: urbane Seilbahnen. Sie entzerren bereits im bolivianischen La Paz und im US-amerikanischen Portland das tägliche Durcheinander. In der türkischen Hauptstadt Ankara wurde 2014 die größte urbane Seilbahn Eurasiens in Betrieb genommen. Sie benötigt für die 3,2 Kilometer lange Strecke, die zwei Stadtteile miteinander verbindet, zehn Minuten.
  • Automatisierte Autos: Wer haftet bei Unfall durch Softwarefehler?
    Autofahrer und Unfallopfer müssen rechtlich bessergestellt werden

    Die Begeisterung für die automatisierte Mobilität der Zukunft weicht leicht der Ernüchterung, wenn es um so irdische Fragen geht wie: Wer haftet eigentlich bei einem Unfall mit einem autonomen Auto: der Fahrer oder der Hersteller? Wie sieht es mit dem Opferschutz aus? Mit diesen Themen beschäftigt sich Fabian Pütz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungswesen der TH Köln. Im Hinblick auf das zukünftige, wohl weitgehend automatisierte Verkehrsgeschehen hat er das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) unter die Lupe genommen, das die juristische Verantwortung von Herstellern bei fehlerhaften Produkte regelt, und dabei einige Probleme entdeckt.
  • Autonomes Fahren: Wer soll gerettet werden – und wer nicht?
    Welche Ethik soll das Roboterauto leiten? Ergebnisse einer weltweiten Untersuchung

    Ein Dilemma ist eine Zwangslage oder die schwierige Konstellation und Entscheidung zwischen zwei Übeln, in der Alltagssprache auch als „Zwickmühle“ bezeichnet. Derartige Szenarien werden theoretisch konstruiert, um beispielsweise ethische Kriterien zu reflektieren und zu entwickeln, nach denen die computergelenkten Autos von morgen gesteuert werden.