• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

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  • Bei den Reifen von Reisemobilen und Wohnwagen kommt es nicht nur auf das Profil an, entscheidend ist auch das Alter. Die meisten Campingfahrzeuge werden im Vergleich zu Pkw nur gelegentlich bewegt, „dementsprechend wenig nimmt die Profiltiefe ab“, erklären die Experten des TÜV Süd. Gleichzeitig altert die Gummimischung und wird mit der Zeit härter. Mit der Folge, dass die Lauffläche zwar weniger abgerieben wird, sich dafür aber der Grip reduziert.
  • Eine Frau bemerkte in einem geparkten Auto einen Hund, der bei sommerlichen Temperaturen stark hechelte und Schaum vor dem Mund hatte. Es war lediglich ein Autofenster leicht geöffnet. Die herbeigerufene Polizei machte das Auto auf, brachte den Hund ins Tierheim und hinterließ einen Zettel am Auto. Die Hundehalterin meldete sich erst Stunden später.
  • Allein in Nordrhein-Westfalen droht mehr als 2300 Dieselpersonenfahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software die behördliche Stilllegung, wenn nicht unverzüglich das von VW und Audi angebotene Software-Update aufgespielt wird. Das Kraftfahrtbundesamt hatte die entsprechenden Fahrzeughalter angeschrieben, dass von ihnen binnen einer gesetzten Frist die geänderte Software in den Fachwerkstätten aufgespielt werden muss, anderenfalls die Stilllegung des Fahrzeugs durch die entsprechenden Straßenverkehrsämter drohe. Diese Frist ist abgelaufen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Berufungskammer des LG Dortmund urteilt im 130%-Bereich
    LG Dortmund Berufungsurteil vom 25.4.2018 – 21 S 117/17 -

    Wenn ein verunfalltes Kraftfahrzeug, dessen Reparaturkosten ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger im 130%-Bereich kalkuliert, und das dann in einer Markenfachwerkstatt, in der es immer gewartet und repariert wurde, fachgerecht und nach den Vorgaben des außergerichtlichen Gutachtens repariert wurde, kommt es häufig bei der Schadensabrechnung mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung zum Streit, weil diese den Wiederbeschaffungswert niedriger ansetzt. Einen derartigen Fall hatte in der Berufungsinstanz das Landgericht Dortmund zu entscheiden.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Geschädigter darf von Versicherung benannten SV-Net-Gutachter ablehnen
    AG München Urteil vom 31.7.2017 – 343 C 7821/17 –

    Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen mit allen Mitteln, seien sie rechtlich zulässig oder nicht, die vom Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehenden Sachverständigenkosten zu kürzen. Die neueste Masche der Versicherer ist es, den Geschädigten an einen von ihr benannten Gutachter der Firma SV-Net zu verweisen, der das Schadensgutachten für 280,-- € erstellen würde. Dabei verkennt der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer, dass der Geschädigte nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei ist (vgl. BGH DS 2006, 144 ff. m. zust. Anm. Wortmann).

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • US-Zölle auf Autos: Die Kritik an US-Präsident Trump wächst
    US-Politiker befürchtet Verlust von Arbeitsplätzen und volkswirtschaftliche Schäden - General Motors warnt von Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit

    Frei von rechtlichen Erwägungen und diplomatischen Bedenken, losgelöst von der Reflexion ökonomischer Zusammenhänge, auch nicht eingedenk politischer Folgen hat US-Präsident Donald Trump – per Twitter – angekündigt, den Import von Autos und Autoteilen mit Zöllen von mindestens zwanzig Prozent zu belegen.
  • In Frankreich wurde vor Kurzem das Tempolimit auf Landstraßen von 90 auf 80 km/h gesenkt. Für Reisende kann dies teuer werden, denn Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden auch in Deutschland eingetrieben. Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline erklärt, wann Urlauber die Geldstrafe besser zahlen sollten und welche Konsequenzen es hat, wenn der Strafzettel einfach in der Schublade verschwindet.
  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in den beiden Sprungrevisionsverfahren Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Teilen von Stuttgart und Düsseldorf für zulässig erachtet. Das Verwaltungsgericht Aachen ist im Fall der Stadt Aachen zu dem gleichen Ergebnis gelangt. Hamburg hat auf freiwilliger Basis bereits zwei Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt und kontrolliert bereits die Einhaltung der Fahrverbote. Es gibt reichlich Bußgelder für den Stadtsäckel.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • OLG Celle urteilt nach Auffahrunfall an Verkehrsampel
    OLG Celle Beschluss vom 7.5.2018 – 14 U 60/18 -

    Immer wieder kommt es an Lichtzeichenanlagen zu Verkehrsunfällen, weil der vorausfahrende Wagen dann doch noch bei Gelblicht stark abbremst. Dann stellt sich immer die Frage, ob in diesem Fall der Beweis des ersten Anscheins auch gegen den auffahrenden Fahrzeugführer spricht. Einen derartigen Fall hatte letzten Endes das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden, nachdem zuvor das Landgericht Hannover bereits die Klage des Auffahrenden abgewiesen hatte. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hannover hatte keinen Erfolg.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die Serie von Lkw-Unfällen auf bundesdeutschen Autobahnen reißt nicht ab. Nachdem sich am 27.6.2018 insgesamt vier Lkw-Unfälle auf verschiedenen Autobahnen mit insgesamt drei Toten und vier Schwerverletzten ereigneten (die Unfallzeitung berichtete am 29.6.2018 darüber), müssen wir schon wieder über schwere Lkw-Unfälle am 9.7.2018 mit einem Toten auf der Bundesautobahn A 1 berichten. Insgesamt waren sechs Lastkraftfahrzeuge in die Unfälle verwickelt. Ein Lkw-Fahrer verstarb nach dem Unfall.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Immer wieder kommt es bei den im Schadensersatzverfahren nach einem Verkehrsunfall geltend gemachten Kosten des vom Geschädigten eingeschalteten Kfz-Sachverständigen zu Schadenskürzungen durch die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer. Diese meinen, dass einzelne Nebenkostenbeträge überhöht seien und kürzen dementsprechend den Gesamtbetrag, obwohl dieser schadensersatzrechtlich nicht zu beanstanden ist. So musste sich auch ein Bochumer Kfz-Sachverständiger aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Hannover mit der eintrittspflichtigen VHV-Versicherung auseinandersetzen.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen, und insbesondere die HUK-COBURG, kürzen im Rahmen des Schadensmanagements die dem Geschädigten durch einen Kfz-Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten seines Schadensgutachtens regelmäßig. Die HUK-COBURG begründet die Kürzungen unter Hinweis auf das von ihr selbst erstellte Honorartableau. Sie ist dabei der – allerdings irrigen – Meinung, die von ihr selbst ermittelten Kosten seien die angemessenen Beträge, die sie als einstandspflichtiger Versicherer im Rahmen des Schadensersatzes zu regulieren hätte.

    Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

  • Luftbelastung: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik
    Die Bundesregierung gerät unter Handlungsdruck

    Die Luftbelastung in bundesdeutschen Städten ist anhaltend hoch. Stickoxid (NOx) und Fein-staub können bei erhöhter Konzentration die Atemwege angreifen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen und Krebs auslösen. Bei längerer Dauer treten die gesundheitlichen Schäden auch unterhalb der geltenden Grenzwerte ein. Laut aktuellen Untersuchungen sterben deswegen allein in Deutschland etliche tausend Menschen verfrüht.
  • Autokauf: Die Preise werden immer häufiger im Internet verglichen
    Aber zum Kaufabschluss gehen Neu- wie auch Gebrauchtwagenkäufer lieber ins Autohaus

    Vor dem Autokauf greifen Interessenten immer häufiger auf das Internet zu. „Ob Gebraucht- oder Neukauf, die Händler werden oftmals nur noch für Probefahrten und Vertragsunterzeichnung besucht“, ergab eine repräsentative Befragung unter tausend Autofahrern im Rahmen des „Trend-Tachos“ im Auftrag der Überwachungsorganisation KÜS und der Fachzeitschrift „Kfz-Betrieb“.