Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Beim Nutzfahrzeugkongress von Dekra wurden Vor- und Nachteile verschiedener Ansätze von Abbiegeassistenten erörtert
Wenn jemand sich die Vorfahrt einfach nimmt oder ohne Rücksicht auf Verluste darauf pocht, dann ist „genau dieser Egoismus das Problem für die Verkehrssicherheit – wenn die eigenen Interessen mit allen Mitteln durchgesetzt werden sollen“, meint Jörg Ahlgrimm, Präsident der Europäischen Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse (EVU). Es sei zwar nur eine Minderheit, die sich derart rücksichtslos im Straßenverkehr verhalte, sagt der gelernte Ingenieur. „Doch die bereitet große Probleme.“ Besonders heikel ist diese „Rambo-Mentalität“ (Ahlgrimm), wenn die stärksten und die schwächsten Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen.
Im Bochumer Opel-Werk waren einmal 22.000 Menschen beschäftigt, 2014 wurde es geschlossen | Gelingt der Strukturwandel im Herzen des Ruhrgebiets?
Anfang der 1960er Jahre, Opel stand in seiner Blüte, wurden in dem neu errichteten Werk in Bochum der erfolgreiche Kadett und wenig später auch Manta und Ascona hergestellt. Das bedeutete für die Beschäftigten und die gesamte Region einen tiefgreifenden Umbruch, denn hier, im Herzen des Ruhrgebiets, war bis dahin Kohle gefördert worden, seit 230 Jahren.
Ergebnisse der Lichttestwochen im Oktober | Sechs Millionen überprüfte Pkw mit deutlich weniger Mängeln
Der traditionelle Autolichttest, der seit 1956 regelmäßig zu Beginn der dunklen Jahreszeit im Oktober durchgeführt wird, fiel in diesem Jahr erkennbar positiver aus als 2018: Von den insgesamt etwa sechs Millionen Pkw, die vom 1. bis zum 31. Oktober kostenlos in Werkstätten kontrolliert wurden, wiesen 28,8 Prozent Mängel an der Beleuchtung auf. Im vergangenen Jahr waren es noch 32,6 Prozent gewesen. Das teilten die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) als Organisatoren der Lichttestwochen mit.
Wissenschaftler fordert für einen funktionierenden, sicheren und nachhaltigen Straßenverkehr den Winterdienst auch auf Radwegen
Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Auf kurzen Strecken fährt man, sofern ein Radweg vorhanden ist, locker am Autostau vorbei, zudem hält das Radeln fit, und der Drahtesel ist kostengünstig und wenig aufwendig im Unterhalt. Manche bevorzugen das Strampeln auch aus Rücksicht gegenüber der Umwelt und gegen den Klimawandel. Wäre es da nicht gut, wenn man sich auch bei Eis und Schnee aufs Velo schwingen könnte? Ja, aber: Das Unfallrisiko im winterlichen Radverkehr ist „etwa doppelt so hoch wie bei normaler Witterung“, stellt Thorsten Cypra fest.
In Goslar diskutieren Experten aktuelle Herausforderungen des Straßenverkehrs und Lösungen zu neuen Problemen des Verkehrsrechts
Der kommende Verkehrsgerichtstag ist der 58. Er findet vom 29. bis 31. Januar 2020 statt, wie immer seit 1963 in Goslar. Regelmäßig reisen über 2.000 Fachleute aus allen Bereichen des Verkehrssektors an, nicht nur Juristen, sondern auch Mediziner, Psychologen und Verkehrswissenschaftler, zudem sind die Prüfgesellschaften und Automobilklubs vertreten, die Versicherer und Fahrlehrerverbände, die Politik und Verwaltung.
Änderungen der Straßenverkehrsordnung | Schluss mit Gaffen | Tempo 100 in den Niederlanden | Neue EU-Vorschriften zu Assistenzsystemen und verbrauchsarmen Reifen
Aus den Diskussionen um eine Verkehrswende entstehen zunehmend neue rechtliche Regelungen. Innerhalb weniger Tage wurden auf Bundes- und EU-Ebene einige wichtige Änderungen auf den Weg gebracht oder beschlossen.
Meteorologe warnt: Autofahrer müssen sich auf plötzliche Winterverhältnisse und lange Kälte einstellen
Hitzerekorde im Sommer, anhaltende Dürre bis in den Herbst trotz starken Regens, dazu steigende Durchschnittstemperaturen und der letzte Gletscher in Deutschland nur noch ein karges „Toteisfeld“: Können sich die Autofahrer künftig auf schnee- und eisfreie Winter freuen? Können die Räum- und Streufahrzeuge in den Straßenmeistereien eingemottet werden? „Nein“, sagt Friedrich Föst, „im Gegenteil, es ist sogar mit zunehmenden Wetterextremen auch im Winter zu rechnen“. Er empfiehlt den Autofahrern und Straßenmeistereien, sich auf urplötzlich eintretende Winterverhältnisse einzustellen – und fordert darüber hinaus die Einrichtung eines „Sommerdienstes“.
Der bayerische Autohersteller macht vor allem mit den emissionsstarken SUV ein gutes Geschäft | BMW-Chef Zipse: Bemühungen bei E-Autos sollen intensiviert werden
Kurz nach dem Autogipfel im Kanzleramt Anfang November erklärte BMW-Chef Oliver Zipse, die Bemühungen im Bereich der Elektroautos verstärken zu wollen. Bis Ende 2021 will der Münchener Autobauer mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht haben. Schon jetzt betrage der Anteil elektrisch angetriebener Autos am Absatz 21 Prozent. Dabei sind jedoch nicht nur die rein elektrischen Pkw gemeint, sondern auch die Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor.
Cariba (Brasilien) - weltweit die ersten Busspuren
Jakarta (Indonesien - weltweit die größte Stadt ohne U-Bahn
Mexiko-Stadt (Mexiko) - weltweit die längste Ortsstraße
In diesen Tagen jährte sich der Gründungstag der DDR zum siebzigsten Mal und der Tag des Mauerfalls zum dreißigsten Mal. Aus diesem Anlass drucken wir hier einen kb-Artikel aus dem Jahr 2003 erneut ab – die Redaktion
Alle ab 2022 neuverkauften Fahrzeuge in der EU müssen über eine Reihe von Assistenzsystemen verfügen. Darauf verständigten sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten. Zu der neuen Pflichtausstattung, die auch für Lkw, Busse und Lieferwagen gilt, gehören unter anderem Warnsysteme bei Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit des Fahrers, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Warnsystem für das Rückwärtsfahren und eine Vorrichtung für Alkoholwegfahrsperren, sogenannte Alkolocks. Hinzu kommen eine „präzise“ Reifendrucküberwachung und der von Datenschützern kritisierte Unfalldatenschreiber.
Die niederländische Regierung hat eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf den Autobahnen des Landes beschlossen. Ausnahmen von bis zu 130 km/h soll es nur von 19 Uhr bis 6 Uhr und nur auf ausgewählten Abschnitten geben. Bis Ende Dezember will die Regierung einen Plan zur Umsetzung des neuen Tempolimits vorlegen. Die Niederlande wären das europaweit erste Land mit Tempo 100 auf Autobahnen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Foto- und Filmaufnahmen von tödlich verunglückten Menschen an Unfallstellen verboten werden. Es drohen Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft. Bislang macht sich nur strafbar, wer die Rettungskräfte behindert oder Verletzte entwürdigend fotografiert.
Das Bundeskabinett verabschiedete auf Vorschlag von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Reihe von Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Aus den Diskussionen um eine Verkehrswende entstehen zunehmend neue rechtliche Regelungen. Innerhalb weniger Tage wurden auf Bundes- und EU-Ebene einige wichtige Änderungen auf den Weg gebracht oder beschlossen.
Beim Autogipfel im Kanzleramt ging es vor allem um E-Autos | Keine greifbaren Ergebnisse beim autonomen Fahren und für die Beschäftigten
Eigentlich war es ein Gipfel für das Elektroauto, zu dem Kanzlerin Merkel Spitzenvertreter des Staates, der Industrie und der Gewerkschaften eingeladen hatte, denn nur beim Elektroantrieb einigte man sich auf konkrete Schritte. So soll die bis 2020 befristete Kaufprämie für Stromer (Umweltbonus) um fünf Jahre verlängert und zudem erhöht werden: Für bis zu 40.000 Euro teure Stromer steigt der Zuschuss um 50 Prozent auf 6.000 Euro, für E-Autos bis 65.000 Euro gibt es 5.000 Euro, das sind 25 Prozent mehr. Die dafür benötigten Gelder teilen sich Bund und Hersteller weiterhin. Sie stellen zusätzlich einen Milliardenbetrag zur Verfügung, um den Kauf von 650.000 bis 700.000 neuen E-Autos (auch Plug-in-Hybride) zu unterstützen.