Kosten der Beilackierung und der sachverständigen Stellungnahme sind zu ersetzenAmtsgericht Freiberg Urteil vom 4.3.2016 – 3 C 366/15 –
Wer kommt für die Stellungnahme und Beilackierung auf?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Der Sachverständige kalkulierte in seinem Gutachten auch Kosten für eine Beilackierung angrenzender Fahrzeugbereiche.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Der Sachverständige kalkulierte in seinem Gutachten auch Kosten für eine Beilackierung angrenzender Fahrzeugbereiche.