• Klare Worte!

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten

    Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.

  • Explosiv und toxisch.

    Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.

    Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • UPDATE Miserable Noten für Fahrradklingeln
    Nur eine von zehn Klingeln erfüllt die vorgeschriebene Dezibel-Norm | Einzig Außenanschlagsklingeln werden von hörgeschädigten Verkehrsteilnehmern wahrgenommen

    Hörgeschädigte Menschen haben es im Verkehr schwer, allein weil man ihnen die Behinderung nicht ansieht. Es sei denn, sie sind zu zweit oder zu dritt und unterhalten sich in ihrer Gebärdensprache. "Wie wichtig es ist, Fahrradfahrer rechtzeitig wahrzunehmen, zu sehen und zu hören, wissen wohl alle, die schon einmal versucht haben, Fußgängerüberwege an Verkehrskreiseln zu benutzen", betonen die Hörakustikerinnen Lea Jartkens und Mareike Hestermann von der Fachhochschule Lübeck. Es kommt an den Überwegen nämlich nicht nur auf gutes Sehen an, sondern auch auf ein relativ gutes Hörvermögen, damit man in der komplexen Situation auch die fast lautlosen Fahrradfahrer wahrnimmt.
  • LG Halle entscheidet zu den erforderlichen Sachverständigenkosten
    LG Halle Berufungsurteil vom 16.11.2015 – 1 S 202/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl eingeschaltet, damit ein qualifiziertes Gutachten über die Schadenshöhe und den Schadensumfang erstellt wird. Die von dem Sachversständigen in Rechnung gestellten Kosten hatte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung um 83,54 € gekürzt. Diese Kürzung ließ sich der Geschädigte nicht gefallen und trat den Restbetrag erfüllungshalber an den Sachversständigen ab, der die Abtretung annahm. Die Klage scheiterte zunächst vor dem Amtsgericht Halle am 13.7.2015 – 98 C 1034/15 -. Die zugelassene Berufung hatte allerdings Erfolg.
  • Anscheinsbeweis bei Unfall des Auffahrenden bei grüner Ampel
    LG Saarbrücken Berufungsurteil vom 20.11.2015 – 13 S 67/15 –

    Die spätere Geschädigte und die spätere Unfallgegnerin standen mit ihren Kraftfahrzeugen hintereinander an einer rot zeigenden Lichtzeichenanlage. Die Unfallgegnerin stand an dritter Stelle in der Reihe der Fahrzeuge vor der Ampel. Die spätere Klägerin stand an vierter Stelle. Nachdem die Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umgeschaltet hatte, fuhren die Fahrzeuge nach und nach an. Nachdem die ersten beiden Fahrzeuge bereits in den Kreuzungsbereich eingefahren waren, fuhr auch die Unfallgegnerin zunächst an, hielt aber noch vor dem Kreuzungsbereich an. Die spätere Klägerin fuhr auf.
  • AG Frankfurt am Main urteilt zur merkantilen Wertminderung und zu Kosten der Stellungnahme
    AG Frankfurt am Main Urteil vom 14.4.2015 – 31 C 1609/14 (74) –

    Der spätere Kläger ist Eigentümer eines Kraftfahrzeuges, das er im Februar 2014 auf dem Grundstück der Hanauer Landstraße 52 in Frankfurt am Main ordnungsgemäß geparkt hatte. Der Versicherungsnehmer der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung stieß mit seinem Fahrzeug beim Rangieren gegen das Fahrzeug des Klägers und beschädigte dieses vorne links. Der Unfallhergang und die 100-prozentige Einsatzpflicht der Beklagten sind zwischen den Parteien unstreitig.
  • Die spätere Klägerin war Opfer eines Verkehrsunfalls, bei dem ihr Pkw Seat durch einen Versicherungsnehmer der HDI-Versicherung AG beschädigt wurde. Die HDI-Versicherung hat auch den größten Teil der Schadensersatzansprüche der Geschädigten ausgeglichen. Lediglich bei den Mietwagenkosten nahm sie Kürzungen vor. Auf die Klage der Geschädigten auf volle Erstattung der berechneten Mietwagenkosten hin, sprach das örtlich zuständige Amtsgericht Heinsberg allerdings nur einen Teil der restlichen Mietwagen zu, weil es die erforderlichen Mietwagenkosten am Mittelwert zwischen der Fraunhofer-Erhebung und dem Schwacke-Mietpreisspiegel gemessen hat.
  • Straßeninfrastruktur: Kommt die Bundesautobahngesellschaft?
    Streit und keine Einigung mit den Bundesländern

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (ebenfalls CDU), favorisieren in der Frage der Finanzierung der stark renovierungsbedürftigen Straßeninfrastruktur das Modell einer Bundesautobahngesellschaft nach österreichischem Vorbild. Die (ASFINAG) des Nachbarlandes speist sich aus Mauteinnahmen. "Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft" Abgesehen von der prinzipiellen politischen Kontroverse um die Einführung einer Pkw-Maut, ist auch dieses Vorhaben zwischen Bund und Ländern umstritten.
  • AG Bochum entscheidet Glasbruchschaden nach der Teilkaskoversicherung
    AG Bochum Urteil vom 5.11.2015 – 45 C 113/15 –

    Am 2.2.2015 erlitt die Geschädigte einen wirtschaftlichen Totalschaden mit ihrem Fahrzeug. Dabei entstand ein Glasbruchschaden an der Frontscheibe und am Scheinwerfer. Für das beschädigte Kraftfahrzeug bestand eine Teilkaskoversicherung, die unter anderem auch Glasbruchschäden abdeckt. Die Klägerin holte einen Kostenvoranschlag ein, der mit 720,23 € abschloss. Die Kaskoversicherung zahlte allerdings nur 361,21 € und weigerte sich, die kalkulierten Arbeitskosten zu zahlen, da eine Reparatur bisher noch nicht durchgeführt sei. Die Geschädigte klagte vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum den Differenzbetrag ein. Die Klage hatte Erfolg.
  • Kältemittelstreit: Der Konflikt spitzt sich weiter zu
    Kritik vom Berufsverband der Feuerwehr | Daimler kündigt CO2-Klimaanlage für 2016 an

    Auch im gerade begonnen Jahr gibt es keine Pause im Streit um das brandgefährliche Klimaanlagenkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) der US-Chemiegiganten Honeywell und DuPont. Zum Jahreswechsel haben sich die Fronten sogar verhärtet: zwischen den Autoschmieden, die das Kältemittel ablehnen (das sind BMW, Mercedes, der VW-Konzern samt Audi, Seat, Škoda und Porsche sowie Mazda und Toyota) und andererseits den Befürwortern, das sind Honeywell und DuPont, die quasi über ein weltweites Monopol auf das neue Kältemittel verfügen, sowie den meisten europäischen, japanischen, südkoreanischen und US-amerikanischen Autoherstellern.
  • Sein Name erinnert an einen auf ursprüngliche Art zubereiteten türkisch-arabischen Kaffee. Im Laufe der Zeit hat der Autohersteller aus Rüsselsheim sein kompaktes Mehrzweckfahrzeug immer wieder verbessert. Das trifft auch auf den neuen Opel Mokka 1,6 CDTI 4x4 Innovation zu, eins der Topmodelle der im spanischen Saragossa produzierten Baureihe.
  • LG Koblenz erklärt die erkennbare deutliche Überhöhung der Gutachterkosten
    LG Koblenz Berufungsurteil vom 2.12.2015 – 12 S 59/15 –

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schaltete das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe ein. Dieser berechnete gegenüber dem Auftraggeber seine Kosten. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte jedoch die berechneten Kosten um 141,63 €. Damit war der Geschädigte nicht einverstanden und klagte gegen den Unfallverursacher persönlich. Das Amtsgericht Lahnstein sprach nur einen Teil der gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.1.2015 – 24 C 642/14 - zu. Die dagegen eingelegte Berufung hatte bei dem Landgericht Koblenz Erfolg.
  • OLG Koblenz urteilt zu Brandschäden durch Himmelslaternen
    OLG Koblenz Urteil vom 15.10.2015 – 6 U 923/14 –

    Die Kläger sind Miteigentümer eines Yachthafens in Rheinland-Pfalz. Der Steg dieses Yachthafens wurde am 4.4.2009 durch einen Brand beschädigt. Ca. 300 Meter Luftlinie entfernt befindet sich ein Schützenhaus. In dieser Nach feierte die Tochter der Brautmutter dort Hochzeit. Die Mutter der Braut hatte fünf chinesische Himmelslaternen gekauft. Die Hochzeitsgesellschaft ließ vier Himmelslaternen in den Nachthimmel steigen. Zur gleichen Zeit hatten aber auch noch andere Leute, die nicht zur Hochzeitsgesellschaft zählten Himmelslaternen aufsteigen lassen. Um 23.33 Uhr wurde der Feuerwehr der Brand am Steg gemeldet. Die Verwendung der Himmelslaternen war zur Unfallzeit in Rheinland-Pfalz erlaubt. Erst seit dem 12.9.2009 sind derartige Himmelslaternen verboten. Die Kläger verlangen von der Braut Schadensersatz für die Beschädigung des Stegs.
  • AG Kerpen weist Kfz-Haftpflichtversicherung als Prozessbevollmächtigten zurück
    AG Kerpen Beschluss vom 29.12.2015 – 104 C 231/2015 –

    In einem Zivilprozess um restlichen Schadensersatz hatte die Geschädigte vor dem zuständigen Amtsgericht Kerpen in Nordrhein-Westfalen gegen die Unfallverursacherin geklagt. Die beklagte Unfallverursacherin wurde durch eine Münchner Anwaltskanzlei vertreten. Allerdings hatte diese keine Vollmacht vorgelegt. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hakte in dem Prozess, bei dem die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mitverklagt wurde, nach und beantragte die Vorlage der schriftlichen Vollmacht und den gleichzeitigen Ausschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung von jeglichen Prozesshanflungen.
  • Das vergangene Jahr wird vielfach im Gedächtnis bleiben, vor allem wegen des Abgasskandals bei Volkswagen, der die ganze Branche in Aufregung versetzt hat. Die EU hat bereits die erst vor kurzem beschlossenen neuen Emissionsgrenzwerte aufgekündigt, weil sie zu lasch sind. Was und wieviel der Straßenverkehr zum Klimaschutz beitragen kann und muss, wird im kommenden und den folgenden Jahren ein zentrales Thema bleiben.