Obwohl der Bund das Immissionsschutzgesetz geändert hat, bleiben die von der Bundesregierung und einzelnen Länderregierungen ungeliebten Dieselfahrverbote zunächst bestehen, soweit sie rechtskräftig geworden sind. Das gilt zumindest für Stuttgart und Düsseldorf. Während Stuttgart ab Anfang dieses Jahres das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Wesentlichen durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, umsetzt und Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge eingerichtet hat, lässt Düsseldorf, obwohl auch das diese Stadt betreffende verwaltungsgerichtliche Urteil rechtskräftig ist, unverständlicherweise mit der Einrichtung von Dieselfahrverbotszonen im Stadtgebiet auf sich warten.
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Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
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Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.