Klare Worte!Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung nicht verwendbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt oder vom Geschädigten erstellt und an einen zentralen Ort zur Gutachtenerstellung gesendet wird. In solchen Fällen muss die Haftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Es gibt bereits viele entsprechende Urteile.
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Verkehrssicherheit oder Kulturgut | Streit beim Verkehrsforum des DVR
Fast unversöhnlich standen sich beim 21. Verkehrsforum ''Sicherheit und Mobilität'' des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) in Köln Verkehrssicherheitsexperten und Baumschützer gegenüber. Streitgegenstand: die Allee. Denn einerseits sind Bäume an Straßen natürliche Kulturgüter einer Region, deren Geschichte Jahrhunderte zurück reicht. Andererseits stellen sie ein Verkehrssicherheitsrisiko dar.
AG Braunschweig Urteil vom 26.5.2015 – 118 C 759/14 –
Der später verstorbene Kfz-Führer verursachte einen Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des Kunden des späteren Klägers beschädigt wurde. Der Geschädigte beauftragte den Kläger als Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens.
Die Parteien streiten noch um restlichen Schadensersatz aus einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall. Streit besteht über restliche Sachverständigenkosten, die der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers gekürzt hatte.
Die spätere Klägerin und ihr Ehemann befuhren mit ihren Fahrrädern einen landwirtschaftlichen Weg in der Gemeinde E. in Baden-Württemberg. Vor ihnen ging der spätere Beklagte mit seinem Hund. Der Beklagte ging auf der rechten Seite des Weges.
OLG Frankfurt am Main Urteil vom 2.12.2014 – 22 U 171/13 –
Der 22. Zivilsenat des OLG Frankfurt hatte in zweiter Instanz darüber zu urteilen, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch bei angeblich einfach gelagerten Verkehrsunfällen einen Rechtsanwalt beauftragen darf, dessen Kosten dann die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen hat.
Amtsgericht Hagen Hinweisbeschluss vom 9.7.2015 – 142 C 19/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte das Unfallopfer einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Auf die Kosten des Sachverständigen zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen um 252,52 € gekürzten Betrag.
AG St. Ingbert Urteil vom 22.6.2015 – 9 C 94/15 (10)
Der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall geschädigte Kfz-Eigentümer beauftragte nach dem Unfall einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Dieser berechnete 858,23 €.
Mit Crashtests zeigte die Axa, welche Kraft hinter den Transportern bis 3,5 Tonnen steckt / Forderung nach Weiterbildung der Fahrer und Instruktionen für Automieter
Die Kleintransporter sind gefürchtet. Ihre Lenker sind jung, fahren schnell – ''dynamisch'' hieße es in der Werbung – und sind oft ziemlich rücksichtslos unterwegs. 2,2 Millionen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind in Deutschland zugelassen.
Werden alle Autohersteller ab 2020 die strengen EU-Grenzwerte erreichen?
Eine der größten Herausforderungen besonders für europäische Autoproduzenten besteht – neben dem Preis und der Sicherheit der Automobile – in den strenger werdenden Emissionsvorgaben der Europäischen Union.
Amtsgericht Magdeburg Urteil vom 19.5.2015 – 103 C 3063/14 (103) –
Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Schadensgutachtens berechnete der beauftragte Kfz-Sachverständige 794,09 €.
Amtsgericht Dippoldiswalde Urteil vom 28.5.2015 – 4 C 199/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall reparierte der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug nach den Vorgaben und im Rahmen der Kalkulation im Schadensgutachten, das er nach dem Unfall in Auftrag gab. Er beauftragte nach der durchgeführten Reparatur erneut den Kfz-Sachverständigen und bat diesen, eine Reparaturbestätigung zu erstellen.
Nissan versucht es noch einmal im Segment von Golf, Astra, Focus und Co.
Es ist schon ein Phänomen: Da bemühen sich die japanischen Automobilhersteller, in der hart umkämpften Kompaktklasse in Deutschland Fuß zu fassen, doch der Erfolg ist meistens recht bescheiden.