Aktuelles UrteilBGH, Az.: VIII ZR 55/15
Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht. Zwar sei es dem Käufer im "Fernabsatzgeschäft" gestattet, eine Ware nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern auch zu testen, um den Nachteil "entgangener Prüfungsmöglichkeiten" zu kompensieren. Aber auch im Laden hätte der Kunde den Katalysator nicht auspacken und ausprobieren können. Daher sprachen die Richter dem Verkäufer einen "Wertersatzanspruch" zu. (BGH, Az.: VIII ZR 55/15)