Haftung der Kaskoversicherung, wenn Sohn ohne Führerschein Unfall bautOLG Oldenburg Urteil vom 22.3.2017 – 5 U 174/16 –
Auch im kaskoschadensrecht kann es schon einmal zu recht kuriosen Sachverhalten kommen. Wie das Leben so spielt. Das OLG Oldenburg hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Kaskoversicherung für das kaskoversicherte Fahrzeug des Vaters auch dann für den angerichteten Schaden am Fahrzeug aufkommen muss, wenn der Sohn und Freunde mit dem vom Vater ausgeliehenen Pkw einen Schaden verursachen, wobei der Sohn noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Kaskoversicherung verweigerte die Schadensersatzleistung, weil sie davon ausging, dass der führerscheinlose Sohn gefahren sei, als es zum Unfall mit einem geparkten Pkw kam. An dem Fahrzeug des Vaters war ein Schaden von rund 8.700,-- € entstanden. Das OLG Oldenburg entschied, dass die Kaskoversicherung zahlen müsse.