Unfall im Restaurant durch defekten StuhlLG Magdeburg Urteil vom13.11.2015 – 10 O 131/15 –
Am 7.5.2015 suchte ein Gast mit seiner Ehefrau eine Gaststätte im Zentrum von Magdeburg auf, um dort zu frühstücken. Als sich der Gast auf einen Stuhl hinsetzen wollte, stürzte er mit dem Stuhl und verletzte sich. Der Grund des Sturzes lag darin, dass der Stuhl defekt war, was allerdings der Gast nicht erkennen konnte und womit er auch nicht rechnen musste.