LG Essen entscheidet zu den erforderlichen SachverständigenkostenLG Essen Beschluss vom 3.8.2015 – 10 S 87/15 –
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte den Kfz-Sachverständigen H. mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Dieser berechnete für die Begutachtung einen Betrag von 788,85 €. Dieser Betrag schlüsselte sich auf in ein Grundhonorar von 398,-- € und Nebenkosten von 244,60 €.