AG Nettetal spricht gekürzte Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Unfall zuAG Nettetal Urteil vom 12.7.2017 – 27 C 37/17 –
Es gibt kaum noch einen Verkehrsunfall, bei dessen Schadensabrechnung die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht irgendwelche Schadenspositionen kürzt oder gar streicht. In letzter Zeit werden fast ständig die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Jetzt war das Amtsgericht Nettetal aufgerufen, zu der von der voll einstandspflichtigen Versicherung vorgenommenen Kürzung der Sachverständigenkosten Stellung zu nehmen. Mit klaren Worten hat sich das erkennende Gericht gegen die von der Kfz-Versicherung vorgenommenen Kürzungen der Sachverständigenkosten ausgesprochen.