Wie bereits in der Unfallzeitung berichtet, beabsichtigt die deutsche Bundesregierung das Dieselfahrverbot in vielen deutschen Städten dadurch zu verhindern, indem die Überschreitung des europaweit festgelegten Grenzwertes vom 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft im Jahresschnitt als geringfügig angesehen wird und damit Dieselfahrverbote bei Überschreitung des Grenzwertes bis 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid als unverhältnismäßig angesehen werden. Das ist im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung an Hauptverkehrsstraßen ein fauler Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf nützt nur dem desolaten Image der deutschen Automobilhersteller.
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Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
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Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.