Auch nicht genutzte Kraftfahrzeuge müssen versichert sein
Europäischer Gerichtshof Luxemburg Rechtssache C-80/17
Hin und wieder legen nationale Gerichte Rechtssachen zur Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. So war es auch, dass ein portugiesisches Gericht die Frage der Haftung bei einem Verkehrsunfall zu entscheiden hatte, der durch ein abgestelltes, aber nicht stillgelegtes Kraftfahrzeug verursacht wurde. Eine Haftpflichtversicherung für das auf einem Hof abgestellte Fahrzeug gab es nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entschied, dass auch ungenutzte und auf Privatgelände abgestellte Kraftfahrzeuge versichert sein müssen.
RobGal