Landgericht Köln stellt sich gegen das Oberlandesgericht
Am 7.12.2012 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Pkw des Geschädigten schwer beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Verkehrsunfalls trägt der Fahrer des bei der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung haftpflichtversicherten Fahrzeugs.
Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit