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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Amtsgericht Siegburg

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Amtsgericht (AG)

Gekürzte Gutachterkosten: Das Gericht spricht sie voll zu

In jüngster Zeit gibt es kaum eine Unfallschadenabrechnung, bei der der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer nicht die vom Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten kürzt. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und nach § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. BGH Urteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 -). Gleichwohl werden die Sachverständigenkosten fast überwiegend nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was angesichts der konkreten Abrechnung der durch die Rechnung belegten Sachverständigenkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen die Gerichte den Geschädigten überwiegend die in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten zu, wie die Entscheidung des AG Siegburg vom 11.7.2017 zeigt.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit