Sturz beim Betriebsbowling zählt als Arbeitsunfall
Hin und wieder kommt es vor, dass der Arbeitgeber bei betrieblichen Veranstaltungen zur Hebung des Arbeitsklimas auch Sportturniere veranstalten lässt. Kommt es bei diesen betrieblich veranlassten Turnieren zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage nach der Anerkennung als Arbeitsunfall. So lag der Fall auch, den das Sozialgericht Aachen jüngst zu entscheiden hatte. Ein Mitarbeiter war bei einem betrieblich angeordneten Bowling-Turnier gestürzt. Das Sozialgericht hat in diesem Fall einen Arbeitsunfall angenommen.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit