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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Gutachtervertrag

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Unfallwissen

Der Vertrag mit dem Gutachter: Was darin gilt

Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit