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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Kfz-Schaden

2 Beiträge

Unfallwissen

Regulierungsangst: Wenn der Anruf bei der Versicherung teuer wird

Regulierungsangst gepaart mit Unwissenheit führt zu einem weiteren Schaden. Die Geschädigte kommt in die Werkstatt und schildert folgendes Szenario. Sie habe an einer Kreuzung gestanden und ein unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer sei ihr hinten aufgefahren. Für den Fachmann ein klarer Fall, für den Laien, der noch nie mit einem Unfall zu tun hatte, führt einfaches logisches Denken zu dem Ergebnis: „Ich muss die Versicherung des Unfallgegners anrufen.“

Roberto Galifi 5 Min. Lesezeit

Unfallwissen

Der Vertrag mit dem Gutachter: Was darin gilt

Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB (so der Leitsatz 1 des grundlegenden Sachverständigenhonorar-Urteils des BGH vom 4.4.2006 – X ZR 122/05 - = BGH DS 2005, 278). Nach dem Werkvertrag hat der Sachverständige das Gutachten zu erstellen und er hat seinerseits einen Honoraranspruch gegenüber dem Besteller.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit