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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Unfallversicherung

4 Beiträge

Recht & Urteile

Unfall auf der Studentenparty: Kein Versicherungsschutz

An vielen Universitäten sorgen Partys und Bälle für Abwechslung und Zusammenhalt der Studenten. Aus diesem Grunde gestatten die Hochschulen den Veranstaltern, die Hochschulräume zu nutzen. Oft geht dann eine Spende an das Sportinstitut, die Universitätsbibliothek oder das musische Zentrum der Hochschule. As bedeutet dann aber nicht, dass die studentische Unfallversicherung bei einem Unfall auf diesen Studentenpartys eingreift. Denn bei diesen Studentenpartys handelt es sich nicht um eine Veranstaltung der Hochschule.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Recht & Urteile

Nur der direkte Weg zur Arbeit ist versichert

Grundsätzlich ist nur der direkte weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück unfallversichert. Das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt hatte in zweiter Instanz nun darüber zu entscheiden, ob Unfallversicherungsschutz auch dann noch vorliegt, wenn auf der Rückfahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung, bei der die Regionalbahn benutzt wurde, der Aussteigebahnhof verpasst wurde und an dem nächsten Zughalt ausgestiegen wurde, um mit dem Gegenzug zurückzufahren und es dabei zu einem tödlichen Unfall kam. Das Landessozialgericht war der Ansicht, dass auf Umwegen kein Unfallversicherungsschutz besteht.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Recht & Urteile

Sturz beim Betriebsbowling zählt als Arbeitsunfall

Hin und wieder kommt es vor, dass der Arbeitgeber bei betrieblichen Veranstaltungen zur Hebung des Arbeitsklimas auch Sportturniere veranstalten lässt. Kommt es bei diesen betrieblich veranlassten Turnieren zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage nach der Anerkennung als Arbeitsunfall. So lag der Fall auch, den das Sozialgericht Aachen jüngst zu entscheiden hatte. Ein Mitarbeiter war bei einem betrieblich angeordneten Bowling-Turnier gestürzt. Das Sozialgericht hat in diesem Fall einen Arbeitsunfall angenommen.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Recht & Urteile

Umweg zur Arbeit: Kein Schutz der Unfallversicherung

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil wichtige Klarstellungen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung von Arbeitsunfällen getroffen. Das Urteil betrifft insbesondere die Frage, unter welchen Bedingungen ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall gilt. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe des Falls und die Auswirkungen des Urteils auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit