Häufig erstatten die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen , obwohl ihre Einstandspflicht zu 100% gegeben ist, nur einen Teil der dem Geschädigten zustehenden Schadenspositionen. Will der Geschädigte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht selbst dazuzahlen, wozu er nicht verpflichtet ist, ist der Geschädigte gezwungen, die restlichen, nicht regulierten Schäden, die er nicht bereit ist selbst zu tragen, bei dem zuständigen Gericht einzuklagen.
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Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten
Klare Worte! Jede KFZ-Werkstatt sollte mit freie KFZ-Sachverständige zusammenarbeiten. Dann sind sowohl die Geschädigten als auch die KFZ-Werkstätten geschützt. Die obligatorischen Kürzungen seitens der Versicherung laufen dann ins Leere.
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Explosiv und toxisch. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Herr Jörg Asmussen, hat mich mit seinem Statement überrascht.
Versicherer fordern bessere Löschanlagen für Autofähren statt Mitnahme-Verbote für E-Autos.