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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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RFWW

97 Beiträge

Oberlandesgericht (OLG)

OLG Hamm zu einem Unfall im Supermarkt

Die zum Unfallzeitpunkt 59-jährige Klägerin und die Beklagte waren beide Kundinnen in einem Supermarkt in Dortmund am Körner Hellweg, als es im April 2012 dort zu einer Kollision der beiden Kundinnen kam. In einem Gang des Supermarktes machte die Beklagte beim Abbiegen von einem Hauptgang in einen Seitengang einen Schritt rückwärts, ohne sich vorher nach hinten zu orientieren, ob das Rückwärtsgehen problemlos geschehen könnte. Die Beklagte trat nach eigenen Angaben zurück, um einer Mitarbeiterin mit einer sog. Ameise mit Palette Platz zu machen. Durch die Rückwärtsbewegung kam es zum Zusammenstoß mit der Klägerin, die aus einem Seitengang kommend die Beklagte an der Seite ihres Rückens hatte passieren wollen.

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Amtsgericht (AG)

Schwandorf lässt die Versicherung nicht als Vertreterin zu

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nahm der geschädigte Eigentümer des verunfallten Kraftfahrzeuges den Schädiger persönlich wegen der von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht erstatteten restlichen Sachverständigenkosten gerichtlich in Anspruch. Die Kfz-Haftpflichtversicherung war nicht mit verklagt.

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Landgericht (LG)

Verkehrsunfall in beruhigter Zone

Der spätere Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 18.11.2014 in einem verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt von Saarbrücken geltend. Der Kläger beabsichtigte mit seinem Pkw Opel-Corsa rückwärts in eine Parkbucht zu fahren. Dabei kollidierte er mit dem Pkw Toyota-Aygo, der von dem beklagten Fahrer gesteuert wurde und der bei der ebenfalls beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versichert war, der versuchte vorwärts in die Parkbucht einzuparken.

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Landgericht (LG)

Frankfurt weist die Berufung der HUK zurück

Nach einem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Den Unfall verschuldet hat der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs, das bei der HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G haftpflichtversichert war.

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Landgericht (LG)

Streit an der Engstelle — und dann kracht es

Der spätere Beklagte befuhr mit dem von ihm gesteuerten Pkw zunächst die linke Fahrspur der noch zweispurig verlaufenden Straße und wechselte vor deren Verengung auf eine Fahrspur auf die rechte Fahrbahn, die als einzige Fahrspur an der Engstelle vorbei führte. Der hinter dem Beklagten fahrende Kläger fühlte sich hierdurch behindert. Er blieb immer dicht hinter der Stoßstange des Pkws des Beklagtenund folgte diesem, bis dieser seinen Pkw am rechten Fahrbahnrand anhielt. Der spätere Kläger stieg wutentbrannt aus seinem Fahrzeug und rüttelte derart am Griff der verschlossenen Fahrertür des Beklagten, dass dieser befürchtete, der Griff werde abreißen.

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Amtsgericht (AG)

Niemand muss den billigsten Gutachter suchen

Der Geschädigte eines für ihn unverschuldeten Verkehrsunfalls beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Schadensgutachtens berechnete der Kfz-Sachverständige 660,20 € netto. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die berechneten Sachverständigenkosten um 114,82 €. Dieser Differenzbetrag ist Gegenstand des Rechtsstreits aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Aschaffenburg. Die Klage hatte Erfolg.

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Amtsgericht (AG)

Restwert nach dem Unfall: Was angerechnet wird

Am 13.10.2014 ereignete sich in Obertshausen ein Verkehrsunfall, bei dem der PKW des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt der Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs.

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Amtsgericht (AG)

25 Euro Unkostenpauschale sind angemessen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beanspruchte der Geschädigte von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung Ersatz seiner Unfallschäden, unter anderem auch Ersatz der allgemeinen Unkostenpauschale, die er mit 25,-- € bezifferte. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung weigerte sich beharrlich, diesen Betrag zu erstatten.

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Landgericht (LG)

Rechtsabbieger im Unfall: Was der Anschein hergibt

Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 1.7.2015. Die Zeugin Z. befuhr mit dem Fahrzeug des Klägers die S-Straße und wollte nach rechts in die bevorrechtigte H-Straße abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug des Beklagten. Das Fahrzeug des Klägers war vollkaskoversichert. Diese zahlte unter Abzug der Selbstbeteiligung die Reparaturkosten.

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Recht & Urteile

Rollstuhlfahrer am Zebrastreifen: Frage der Mitschuld

Im November 2014 überquerte der zum Unfallzeitpunkt noch minderjährige Rollstuhlfahrer einen mit Zeichen 350 nach § 42 II StVO gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Dabei wurde er von dem bei der beklagten Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeug des ebenfalls beklagten Fahrers angefahren. Er stürzte dabei aus dem Rollstuhl und verletzte sich und erlitt eine linksseitige Schädelprellung. Aufgrund einer Muskelschwunderkrankung war der 1999 geborene Geschädigte auf den Rollstuhl angewiesen.

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Landgericht (LG)

Neubrandenburg entscheidet erneut zu den Gutachterkosten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte den späteren Kläger mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Gleichzeitig hatte der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen abgetreten.

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Landgericht (LG)

Audi Cabrio beschädigt: Was Aachen dem Geschädigten zuspricht

Am 19.10.2015 ereignete sich in S. vor der Kirche ein Verkehrsunfall, bei dem das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug des späteren Klägers, ein Pkw Audi Cabrio 2,6, Erstzulassung 1996, durch den bei der KRAVAG versicherten Omnibus beim Rangieren beschädigt wurde. Die Schuld trägt der Busfahrer.

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Amtsgericht (AG)

1.109 Euro Schaden sind kein Bagatellschaden

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte zur Feststellung der Schadenshöhe einen anerkannten Kfz-Sachverständigen in Halle. Dieser ermittelte den voraussichtlichen Reparaturaufwand auf 1.109,62 €. Seine Gutachterkosten berechnete er mit 486,27 €, worauf die Beklagte lediglich 100,-- € zahlte. Die eintrittspflichtige Allianz Versicherung AG verweigerte die Erstattung der weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von. 398,27 € mit der Begründung, dass ein Bagatellschaden vorliege und daher ein Gutachten nicht erforderlich gewesen sei.

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Oberlandesgericht (OLG)

OLG Schleswig zu einem Unfall bei Fahrschulfahrt mit Motorrad

Der Kläger wollte die Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorräder erwerben. Er meldete sich daher bei der Fahrschule des beklagten Fahrlehrers an. Bei einer der ersten Fahrstunden auf einer Maschine mit 25 kW Leistung hatte der Fahrschüler beim Anfahren zu viel Gas gegeben und die Kupplung zu schnell kommen gelassen, woraufhin die Fahrstunde abgebrochen wurde. Am 1.6.2010 fand der Fahrunterricht mit einem Motorrad mit 53 kW statt.

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Landgericht (LG)

Stoppschild überfahren: Wie die Haftung verteilt wird

Am 1.5.2015 ereignete sich in Heinsberg-Karken im Bereich der Kreuzung R-Str./ H-Str. ein Verkehrsunfall. Der spätere Kläger ist Eigentümer eines Motorrollers. Er befuhr die R-Straße in Richtung Niederlande. Die mitbeklagte Pkw-Fahrerin befuhr mit dem bei der Aachen-Münchner Versicherung AG versicherten Pkw die H-Straße in Richtung Kreuzung R-Straße. Die H-Straße ist durch das Verkehrszeichen 206 als sogenannte Stopp-Straße gegenüber der R-Straße untergeordnet. Das Stopp-Schild ist gut sichtbar aufgestellt. Da die beklagte Pkw-Fahrerin in die Kreuzung einfuhr, um nach links abzubiegen, leitete der Rollerfahrer ein Ausweichmanöver ein, bei dem er stürzte. Durch den Sturz wurde der Kläger verletzt und der Roller beschädigt.

RFWW 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Das HUK-Tableau ist kein Vergleichsmaßstab

Der Kläger ist Kfz-Sachverständiger. Als solcher fertigte er im Auftrag mehrerer Auftraggeber Schadensgutachten nach Verkehrsunfällen, bei denen die beklagte HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse eintrittspflichtiger Versicherer war. In insgesamt zehn Fällen kürzte die Beklagte die berechneten Kosten des Klägers in Höhe von insgesamt 684,85 €. Diesen Betrag klagte der Sachverständige aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Bochum ein. Die Beklagte wandte ein, dass die vom Kläger berechneten Kosten insgesamt überhöht seien, was schon leicht aus einem Vergleich mit den Beträgen aus dem Honorartableau der HUK-COBURG ersichtlich sei. Die Klage hatte zum überwiegenden Teil Erfolg.

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