Reparatur über 130 Prozent: Wann sie noch ersetzt wird
Am 2.10.2012 ereignete sich im Ortenaukreis ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug der Klägerin, ein Mercedes-Benz C 200 D, beschädigt wurde. Die Einstandspflicht der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung steht außer Streit. Die geschädigte beauftragte den Sachverständigen S mit der Erstellung des Schadensgutachtens.
Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit