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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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BGH 1 Min. Lesezeit

Der Fahrzeugbrief ist keine öffentliche Urkunde

Kurz gefasst Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keine öffentliche Urkunde, soweit es die Angaben zur Person betrifft.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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1 Minute
Ressort
Bundesgerichtshof (BGH)
Quellen
2 belegte Quellen
Symbolgrafik: eine gezeichnete Urkunde mit Siegel als Zeichen für eine Entscheidung.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

In der Zulassungsbescheinigung Teil II wird lediglich der Fahrzeughalter, nicht aber der Eigentümer eingetragen.

Die enthaltenen Halterdaten haben keine Beweiskraft für seine Identität, weil sie nicht beurkundet werden. Darin unterscheidet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II etwa vom Führerschein, der die Identität einer Person für eine Fahrerlaubnis beweist (Bundesgerichtshof, Az.: 1 StR 31/14). Zum Unterschied zwischen Fahrzeughalter und -eigentümer: Ein Eigentümer ist zum Beispiel ein Leasingunternehmen oder ein privater Autokäufer. Fahrzeughalter ist dagegen der Leasingnehmer oder ein Familienmitglied des Käufers, das über einen günstigeren Versicherungstarif verfügt, weshalb das Auto auf ihn zugelassen wurde. Eigentümer und Halter können aber auch eine einzige Person sein.

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Quellen

  • Quelle: Kb
  • Foto: Archiv Unfallzeitung