4.000 Euro Schaden — und trotzdem keine Wertminderung
Am 20.1.2012 ereignete sich auf einem Parkplatz in Hamburg-Finkenwerder ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug der Klägerin, ein VW-Polo, beschädigt wurde. Schuldhaft verursacht wurde der Unfall durch einen bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Pkw VW-Golf Variant.
Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit