Der Gutachter muss nicht vor seiner eigenen Rechnung warnen
Der Fahrer des bei der HUK-COBURG haftpflichtversicherten Fahrzeugs verursachte schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des Geschädigten beschädigt wurde. Der Geschädigte beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung des Schadensgutachtens und trat seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen ab.
Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit