Geschätzt wird die Endsumme, nicht die einzelne Zeile
Durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug des späteren Klägers beschädigt. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt der Fahrer des bei der VHV-Versicherung versicherten Fahrzeugs.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit