Zum Inhalt springen

Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

Archiv RSS
Anmelden Anmelden

Amtsgericht 1 Min. Lesezeit

Autovermieter darf Kunden mittels GPS hinterherschnüffeln

Kurz gefasst Autovermieter dürfen ihren Kunden mittels GPS hinterherschnüffeln, meint das Amtsgericht München.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
Zuletzt geprüft
Lesezeit
1 Minute
Ressort
Amtsgericht (AG)
Quellen
1 belegte Quelle
Symbolgrafik: eine stilisierte Gerichtssäule mit Giebel.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Das kann zu teuren Missverständnissen führen. Ein Mann hatte ein sportliches Premium-Cabrio gemietet und fuhr damit nach Italien. Laut Mietvertrag waren aber nur Touren in Deutschland und Österreich vorgesehen.
Der Vermieter beobachtete das via GPS und befürchtete einen Diebstahl, nachdem er den Mieter telefonisch nicht erreicht hatte. Er versuchte, den Wagen aus der Ferne über seine Elektrik stillzulegen, und schickte einen Abschleppwagen nach Italien. Weil die Stilllegung misslang, fuhr der Vermieter selbst nach Italien. Was nicht nötig gewesen wäre, denn der Mieter gab den Wagen pünktlich zurück.
Das Münchner Gericht gab dem Vermieter Recht, die Kaution von 5.000 Euro nahezu gänzlich für die Abschlepp- und Reisekosten einbehalten zu haben. Denn im Vertrag war eine Klausel enthalten, wonach das Auto bei vertragswidriger Auslandsfahrt einzuziehen sei und die Kosten der Mieter tragen müsse. (AG München, Az.: 182 C 21134/13)

Weitersagen

Quellen

  • Quelle: Kb