AG Stade erteilt dem Honorartableau der HUK-COBURG eine Abfuhr
AG Stade Urteil vom 2.12.2015 – 61 C 696/15 – Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einem Unfallereignis, das der Versicherungsnehmer der HUK-COBURG schuldhaft verursacht hat. Der Geschädigte beauftragte nach dem Verkehrsunfall einen örtlichen Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete der Sachverständige einen Betrag von insgesamt 635,33 €. Darauf zahlte die HUK-COBURG lediglich 520,-- € unter Bezugnahme auf ihr Honorartableau.
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