Noch ein Gericht, das dem HUK-Tableau nicht folgt
AG Geestland Urteil vom 20.11.2015 – 3 C 94/14 (IV) – Am 4.11.2013 wurde der Pkw des späteren Klägers von einem bei der HUK-COBURG allgemeine Versicherung AG versicherten Fahrzeug beschädigt. Die Schuld liegt eindeutig beim Versicherungsnehmer der HUK-COBURG. Nach dem Unfall ließ der Geschädigte ein Schadensgutachten fertigen. Die Gesamtkosten des Gutachtens beliefen sich auf 723,48 €. Die eintrittspflichtige HUK-COBURG regulierte unter Bezugnahme auf ihr Honorartableau 2012 nur 638,-- €. Der Differenzbetrag ist Gegenstand der Klage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Geestland. Die Klage hatte Erfolg.
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