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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Amtsgericht (AG)

Die tägliche Praxis der Unfallregulierung, wie sie vor den Amtsgerichten verhandelt wird.

183 Beiträge

Amtsgericht (AG)

Verweis auf die freie Werkstatt: Wann er zulässig ist

Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers den Ersatz des ihm entstandenen Schadens, den ein von ihm hinzu gezogener Sachverständiger im Schadensgutachten festgestellt hatte. Den Fahrzeugschaden rechnete er mithin fiktiv ab.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Was das HUK-Honorartableau wirklich bedeutet

Der bei der HUK-COBURG versicherte Fahrer eines Pkw verursachte schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem Pkw des Geschädigten beschädigt wurde. Der Geschädigte suchte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen auf, der für den Geschädigten ein Schadensgutachten erstellte. Für seine Gutachtentätigkeit berechnete der Sachverständige einen Betrag von 660,20 €.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

1.400 Euro Reparatur sind kein Bagatellschaden

Am 28.4.2014 hatte der spätere Kläger seinen VW-Bus T3 in Kiel ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkt. Die Fahrerin des bei der HUK-COBURG haftpflichtversicherten Fahrzeugs fuhr zu dicht an dem geparkten Fahrzeug vorbei, so dass sie das geparkte Fahrzeug touchierte.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Bei der Schätzung zählt die Endsumme

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte das Unfallopfer einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zur Erstellung des Schadensgutachtens. Die an sich einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung erstattete nur einen Teil der berechneten Sachverständigenkosten.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Verweisung, UPE, Verbringung: Bergisch Gladbach entscheidet

Im November 2015 erlitt der Geschädigte mit seinem Pkw in Bergisch Gladbach einen für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall. Nach dem Unfall beauftragte der Geschädigte einen anerkannten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens, damit gegenüber der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrzeugschaden beziffert werden kann.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Das HUK-Tableau taugt nicht als Maßstab

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte das Unfallopfer einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Der Verkehrsunfall wurde verursacht von einem Fahrer, dessen Kraftfahrzeug bei der HUK-COBURG haftpflichtversichert war.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Gutachterhonorar: Das Gericht bildet den Mittelwert

Der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall geschädigte Kfz-Eigentümer beauftragte den öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen Dipl.-Ing. R. mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Gleichzeitig trat er seinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen ab, der die Abtretung annahm.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Schwandorf lässt die Versicherung nicht als Vertreterin zu

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nahm der geschädigte Eigentümer des verunfallten Kraftfahrzeuges den Schädiger persönlich wegen der von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht erstatteten restlichen Sachverständigenkosten gerichtlich in Anspruch. Die Kfz-Haftpflichtversicherung war nicht mit verklagt.

RFWW 2 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Niemand muss den billigsten Gutachter suchen

Der Geschädigte eines für ihn unverschuldeten Verkehrsunfalls beauftragte den späteren Kläger mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Erstellung des Schadensgutachtens berechnete der Kfz-Sachverständige 660,20 € netto. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung kürzte die berechneten Sachverständigenkosten um 114,82 €. Dieser Differenzbetrag ist Gegenstand des Rechtsstreits aus abgetretenem Recht vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht Aschaffenburg. Die Klage hatte Erfolg.

RFWW 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Restwert nach dem Unfall: Was angerechnet wird

Am 13.10.2014 ereignete sich in Obertshausen ein Verkehrsunfall, bei dem der PKW des späteren Klägers erheblich beschädigt wurde. Die Schuld am Zustandekommen des Unfalls trägt der Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs.

RFWW 4 Min. Lesezeit