3 Tote, 4 Schwerverletzte und 29 Verletzte allein bei Auffahrunfällen am 27. Juni 2018 auf deutschen Autobahnen
-
RobGal -
29. Juni 2018 um 11:39 -
0 Kommentare -
3.096 Mal gelesen
Die Reihe der tödlich verlaufenden Auffahrunfälle auf bundesdeutschen Autobahnen reißt nicht ab. Allein am Mittwoch, dem 27.6.2018, mussten Autobahnpolizeibeamte 4 Auffahrunfälle auf 4 verschiedenen Autobahnen in Deutschland aufnehmen, bei denen es zu Toten, Schwerverletzten und vielen Leichtverletzten kam. Der Sachschaden ist immens. Hinzu kommt, dass die Autobahnen an den betroffenen Unfallstellen zur Bergung der Toten und Verletzten sowie zur Sicherung der Unfallstellen langfristig gesperrt werden mussten.
Allein die Aufräumarbeiten nahmen erhebliche Zeit in Anspruch, denn viele Unfallteile mussten von den Fahrbahnen beseitigt werden. Bei allen Unfällen waren zu geringer Sicherheitsabstand, unangepasste Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit die Gründe, die zu den schweren Au8ffahrunfällen führten. Es liegt der Unfallzeitung fern, einzelne Bus- oder Lkw-Fahrer anzuprangern, aber eines ist auffallend, dass sich die schwerwiegenden Auffahrunfälle am Stauende drastisch häufen. Gerade die Fahrer von schweren Fahrzeugen, wie Lastkraftfahrzeugen oder Bussen, haben gerade schon wegen der Schwere der von ihnen gesteuerten Fahrzeuge gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern eine besondere Aufmerksamkeitspflicht. Nicht umsonst hat der Gesetzgeben die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei diesen schweren Kraftfahrzeugen begrenzt. Nur leider werden diese Höchstgeschwindigkeiten zu selten eingehalten. Das gilt sowohl für Lkw-Fahrer sowie auch für Busfahrer.
Auffahrunfall vom 27.6.2018 auf der A 5 bei Karlsruhe:
Am 27.6.2018, gegen 1.30 Uhr startete in Bayreuth eine Reisegesellschaft aus Oberfranken mit einem Reisebus die Fahrt nach Frankreich in die dortige Provence. Etwa 5 Stunden später endete die Fahrt mit einem schrecklichen Unfall auf der A 5 bei Karlsruhe. Nachdem der Reisebus das Autobahndreieck Karlsruhe passiert hatte, stockte der Verkehr in Richtung Basel. Vor dem Reisebus fuhr ein Müllfahrzeug, das verkehrsbedingt am Stauende anhielt. Infolge Unachtsamkeit oder zu geringen Sicherheitsabstand realisierte der Fahrer des Reisebusses die vor ihm liegende Situation zu spät. Er führte zwar noch eine Vollbremsung durch und lenkte den Bus nach links, konnte letztlich aber eine Kollision mit dem stehenden Müllfahrzeug nicht verhindern. Die rechte Seite des Reisebusses krachte mit großer Wucht gegen das Heck des Müllfahrzeugs. Die rechts neben dem Busfahrer sitzende 30-jährige Reiseleiterin hatte keine Chance und verstarb noch an der Unfallstelle. Der Aufprall auf der rechten Fahrzeugseite des Busses war so stark, dass die hinter der tödlich verletzten Reiseleiterin sitzenden Personen, eine Frau und ein Mann, noch lebensgefährlich verletzt wurden. Ob sie überleben werden, ist noch fraglich. 29 weitere Fahrgäste in dem Reisebus wurden leicht verletzt. Überwiegend handelt es sich bei den Verletzten um Senioren, die einen Kurzurlaub in Südfrankreich machen wollten. Zur Rettung der Verletzten kamen die Retter über eine wegen der Baustelle auf der A 5 gesperrten Ausfahrt recht schnell zur Unfallstelle. Doch spätere Helfer und Abschleppfahrzeuge, die über die A 5 aus nördlicher Richtung und die A 8 über das Dreieck Karlsruhe kamen, hatten Probleme an die Unfallstelle zu kommen, weil die im Stau stehenden Fahrzeuge keine Rettungsgasse gelassen hatten.
Auffahrunfall vom 27.6.2018 auf der A 9 im Saale-Holzland-Kreis:
Auf der Bundesautobahn A 9 hatte sich gegen 11.30 Uhr ein Stau im Baustellbereich zwischen den Anschlussstellen Droyßig und Eisenberg in Richtung München gebildet. Ein 37 Jahre alter Lkw-Fahrer hat aufgrund von Unachtsamkeit oder zu geringen Sicherheitsabstands das vor ihm auftauchende Stauende zu spät bemerkt und ist praktisch ungebremst auf den vor ihm anhaltenden Lastkraftwagen aufgefahren. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Fahrerkabine total eingedrückt. Der Lkw-Fahrer wurde einge4klemmt und dabei schwer verletzt. Er musste mit einem Rettungshubschr5auber in eine Klinik nach Jena ausgeflogen werden. Der entstandene Sachschaden wird von der Polizei mit rund 100.000 Euro beziffert. Dass es für den auffahrenden Lkw-Fahrer letztlich noch so glimpflich abging, liegt nur an der geringen Fahrgeschwindigkeit im Baustellenbereich. Nur weil hier die Geschwindigkeit auf unter 80 km/h reduziert war, konnte der Lkw-Fahrer überleben.
Auffahrunfall vom 27.6.2018 auf der A 4 bei Dresden:
Am 27.6.2018 gegen 14.20 hatte sich auf der Bundesautobahn A 4 bei Dresden zwischen den Anschlussstellen Neustadt und Altstadt ein Stau gebildet. Zu dieser Zeit befuhr ein 49 Jahre alter Lkw-Fahrer mit dem von ihm gesteuerten Lastkraftfahrzeug die Bundesautobahn A 4 in Richtung Eisenach. Wegen zu geringen Sicherheitsabstands oder wegen unaufmerksamer Fahrweise bemerkte er den vor ihm stehenden Lkw zu spät. Trotz eingeleiteter Bremsung krachte der hintere Lkw auf den bereits stehenden Lkw. Durch den Aufprall wurde der auffahrende Lkw-Fahrer in seinem Führerhaus schwer verletzt. Er musste mit einem Rettu8ngshubschrauber in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht werden, wo er stationär verblieb. Die Autobahn in Richtung Eisenach war aufgrund des Unfalls und der anschließenden Bergung für mehr als zwei Stunden voll gesperrt. Auch hier war zu geringer Sicherheitsabstand die Ursache für den Lkw-Auffahrunfall. Da auch in diesem Fall sich der Unfall in einem Baustellenbereich ereignete, in dem ohnehin geringere Fahrgeschwindigkeiten vorgeschrieben sind, kann der auffahrende Lkw-Fahrer noch von Glück sprechen, dass ihm und anderen nicht mehr passiert ist. Nur wegen der geringeren Fahrgeschwindigkeit im Baustellenbereich kam der auffahrende Lkw-Fahrer mit dem Leben davon.
Auffahrunfall vom 27.6.2018 auf der A 2 bei Hannover:
Gegen 19.30 Uhr am Mittwoch, dem 27. Juni 2018, bildete sich auf der Bundesautobahn A 2 bei Hannover am Autobahnkreuz Hannover-Ost in Fahrtrichtung Berlin ein Stau. Auf der rechten Fahrspur fuhren Lastkraftfahrzeuge, die aufgrund des sich bildenden Staus langsamer und später bis zum Stillstand abgebremst wurden. Ein Lkw-Fahrer, der einen Transporter steuerte, näherte sich von hinten dem Stauende. Infolge zu geringen Sicherheitsabstands und unaufmerksamer Fahrweise bemerkte er den vor ihm stehenden Lkw zu spät und krachte mit seinem Transporter auf das Heck des davorstehenden Lastkraftwagens. Durch den wuchtigen Aufprall wurde der Fahrer des Transporters und der Beifahrer getötet. Die Fahrspuren in Richtung Berlin wurden komplett gesperrt. Wegen der Bergung der Toten und dem Abschleppen der beschädigten Lastkraftwagen war die Autobahn bis in die Nachtstunden gesperrt. Auch in diesem Fall war wieder zu geringer Sicherheitsabstand zwischen den Lastkraftfahrzeugen die Unfallursache. Zwei Menschen kamen deshalb nach diesem vermeidbaren Unfall nicht nach Hause.
Fazit und Praxishinweis: Es ist schon traurig, dass die Unfallzeitung darüber berichten muss, dass an einem Tag auf bundesdeutschen Autobahnen durch vermeidbare Auffahrunfälle insgesamt drei Menschen ihr Leben lassen mussten, vier Menschen schwer verletzt und 29 leicht verletzt wurden. Das ist für einen einzigen Tag eine zu erschreckende Unfallbilanz. Es muss sich auf den bundesdeutschen Straßen endlich etwas ändern. Die Unfallzeitung hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen. Eines zeigt allerdings der heutige Bericht über Auffahrunfälle. Immer dann, wenn die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit reduziert war, zum Beispiel im Baustellenbereich, gingen die Unfälle glimpflicher aus. Es kam nur zu schweren Verletzungen und nicht zum Tod. Es ist daher nach wie vor eine Forderung der Unfallzeitung, die Höchstgeschwindi9gkeit für schwere Fahrzeuge, wie Lastkraftwagen und Busse generell auf 60 km/h zu reduzieren. Just-in-time-Fahrten müssen untersagt werden. Diese setzen nämlich die Speditionen und damit die Lkw-Fahrer unter Druck. Die Sicherheitsabstände zwischen den Lastkraftfahrzeugen müssen gesetzlich erhöht werden. Es reicht nicht aus, wenn zwischen zwei fahrenden Lkws nur ein Abstand von ca. 30 Metern verbleibt. Bei dem Eigengewicht des Lkws drückt dieser auch bei einer Vollbremsung aufgrund des Trägheitsgesetzes erheblich nach vorne. Unberücksichtigt bleibt auch die sogenannte Reaktionszeit, in der der Lkw ungebremst fährt. Jeder vernünftige Leser wird erkennen, dass 30 Meter Abstand nicht ausreichen bei einer für Lkw erlaubten Höchstgeschwindigkeit von zurzeit 80 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit muss daher drastisch auf 60 reduziert werden. Dann kommen zumindest die auffahrenden Lkw-Fahrer nur schwer verletzt davon. Je höher die Geschwindigkeit um so länger der ungebremste Reaktionsweg. Je höher die Geschwindigkeit desto höher der Schaden und desto mehr Verletzungen und Todesopfer. Das muss nicht sein.