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Wenn der Nachbar plötzlich zum Arzt wird – Leipziger Urteil zeigt Grenzen für Sachverständige LG Leipzig, Urteil vom 19.03.2025, Az.: 07 S 221/24

  • RobGal
  • 16. August 2025 um 13:29
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Die Fehler – einer dicker als der andere

Der Fall aus Leipzig zeigt exemplarisch, wie man sich selbst ins Abseits schießt:

  1. Erster Fehler: Der Sachverständige klagte aus abgetretenem Recht – und damit nahm er sich selbst die Möglichkeit, sich auf das sogenannte „Sachverständigenrisiko“ zu berufen.
  2. Zweiter Fehler: Statt mit Fachargumenten gegen die Versicherung vorzugehen, berief er sich einfach auf die Honorarbefragung des BVSK – ohne selbst Mitglied zu sein .

Das Landgericht Leipzig war hier glasklar: Wer nicht Teil eines qualitätsgeprüften Verbandes ist, darf sich nicht gleichzeitig an dessen Honorartabellen bedienen. Ein bemerkenswertes Novum – und längst überfällig.

Dieses Urteil könnte der Beginn für ein gerechtes Gutachterhonorar sein.

Denn: Ein Mitglied im BVSK eV oder im VKS e.V. Muss einiges leisten. Regelmäßige Fortbildungen, Qualitätskontrollen, die Einreichung von Gutachten zur Prüfung und damit die Garantie, dass ein gewisser Mindeststandard erfüllt ist. Ganz zu schweigen von den Kosten: Mitgliedsbeiträge, Schulungen, Seminare, Fahrt- und Hotelkosten.
Und dann stellt sich jemand mit „Büro in der Küche“ hin, ruft die gleiche Honorare auf wie die anerkannten Profis – und glaubt ernsthaft, das sei „üblich“.

Das Gericht hat dieser Gleichmacherei nun einen Riegel vorgeschoben. Wir hoffen, dass es in Zukunft Richter geben wird, die das genauso sehen.

Ein Bärendienst für die Profis

Denn eines muss klar sein: Die Mitglieder im BVSK eV oder im VKS eV stehen für belastbare, gerichtsfeste und nachvollziehbare Ergebnisse. Wer außerhalb dieser Standards versucht, auf den gleichen Preis Zug aufzuspringen, handelt wie ein Hobbykoch, der plötzlich die Menüpreise eines Sternekochs abrechnen will – inklusive Weinbegleitung, versteht sich.

Das LG Leipzig macht unmissverständlich deutlich, auch wenn das noch umstritten ist :
„Übliche Vergütung“ heißt nicht, dass sich jeder die Arbeit der Top-Verbände zu eigen machen darf. Ohne Mitgliedschaft, ohne Qualitätsnachweis, ohne klare Honorarabrede bleibt am Ende nur: Zeitaufwand statt Zauberpreise.

Warum dieses Urteil wichtig ist

Es geht hier nicht um einen Einzelfall. Dieses Urteil betrifft die Glaubwürdigkeit eines ganzen Berufsstandes.

  • Für die unseriösen Trittbrettfahrer: ein deutlicher Warnschuss.
  • Für die seriösen Verbands-Sachverständigen (VKS & BVSK): ein Ritterschlag und die längst überfällige Aufwertung ihres Qualitätsanspruchs.

Fazit

Das Leipziger Urteil hat den Nagel auf den Kopf getroffen:
Gutachter ohne Rückhalt in einem starken Verband und ohne transparente Honorarabsprache liefern nicht nur fragwürdige Rechnungen – sie erweisen allen echten Profis einen Bärendienst .

  • Vorherige News Teure Scheinausbildung –für rund 28000 Euro . Wenn Sachverständige ohne Grundlagen auf Kunden losgelassen werden.

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  • Sachverständige
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