AG Mitte Urteil vom 11.07.2024 - 122 C 263/23 V [...]Die in Rechnung gestellten Verbringungskosten liegen unter denjenigen für ein -- nur einmaliges -- Umsetzen eines Fahrzeugs durch die nicht gewinnorientiert arbeitende Polizei.[...]
BGH – VI. Zivilsenat - Urteil vom 25.9.2018 – VI ZR 65/18 – Zur Ersatzfähigkeit der Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) und zu den Verbringungskosten bei fiktiver Schadensabrechnung hatte der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH bisher noch keine Entscheidung getroffen. Zwar war einmal eine Revision bezüglich dieser Frage beim BGH anhängig. Kurz vor der mündlichen Verhandlung wurde allerdings die Revision zurückgenommen. Jetzt hatte der VI. Zivilsenat im Revisionsverfahren jedoch die Möglichkeit, zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge zu entscheiden.