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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Kostüm

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Sicherheit & Technik

Die fünfte Jahreszeit: Lieber nicht als Zorro ans Steuer

Lachen kann die Polizei nicht über kostümierte Jecken am Steuer. Wer eine Karnevalsmaske trägt, bekommt wahrscheinlich Ärger. Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass kostümierte Autofahrer darauf achten müssen, „dass die Maskerade die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen“. Ein Unfall sei sonst fast vorprogrammiert.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit