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Die fünfte Jahreszeit: Lieber nicht als Zorro ans Steuer
- Autor
- Roberto Galifi
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- 2 Minuten
- Ressort
- Sicherheit & Technik
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Verkleidungen wie Mütze, Perücke oder spitze Ohren sind zwar nicht verboten, so der TÜV Rheinland weiter, aber der närrische Fahrer darf sich nicht hinter einer schwarzen Zorro- oder bunten Tiermaske verstecken - er muss klar erkennbar bleiben. Außerdem müsse das Fahrzeug jederzeit mühelos und uneingeschränkt zu bedienen sein. Mit einer Panda-Maske über dem Kopf, einem dicken Obelix-Bauch aus Schaumstoff, einer riesigen Clownsnase oder einer überdimensionalen Spaßbrille ist das kaum möglich", so der TÜV. Gleiches gelte für unförmige Handschuhe oder voluminöse Schuhe. Wer so kostümiert einen Unfall verursacht, handelt vorsätzlich und muss mit Konsequenzen rechnen: vom Bußgeld bis zur strafrechtlichen Verfolgung. Außerdem gibt es Probleme mit der Versicherung, betont der TÜV Rheinland.
Eine besondere Bitte richtet die Polizei in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr an die Jecken: Sie rät davon ab, sich als Terrorist oder Cowboy zu verkleiden, um Verwechslungen mit Gewalttätern zu vermeiden. Waffen- und Bombenattrappen seien kaum von einer echten Bedrohung zu unterscheiden. „Wir können nur dringend davon abraten, in solchen Kostümen an Großveranstaltungen teilzunehmen“, warnt die NRW-Polizei. Verbote will sie aber nicht aussprechen. „Wenn jemand das in seinem Partykeller tragen will, soll er das tun - aber bitte nicht in der Öffentlichkeit.“
Rosenmontag, der Höhepunkt des Karnevals, Faschings und der Fastnacht, fällt in diesem Jahr auf den 8. Februar.
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Quellen
- Quelle: Beate M. Glaser (Kb)