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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Segway

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Oberlandesgericht (OLG)

Segways sind Kraftfahrzeuge — mit allen Folgen

Zu den Kraftfahrzeugen zählen auch die „Segways“, das sind kleine, elektronisch betriebene Transportmittel mit zwei parallelen Rädern und dazwischen einer Standfläche für eine Person, die mittels einer lenkerähnlichen Haltestange und durch Schwerpunktverlagerung steuert. Als Kfz unterliegen Segways den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Roberto Galifi 1 Min. Lesezeit