OLG 1 Min. Lesezeit
Segways sind Kraftfahrzeuge — mit allen Folgen
- Autor
- Roberto Galifi
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
- Lesezeit
- 1 Minute
- Ressort
- Oberlandesgericht (OLG)
- Quellen
- keine angegeben
Demnach dürfen sie grundsätzlich zulassungsfrei auf öffentlichen Straßen benutzt werden, jedoch ist eine nationale Typengenehmigung oder eine Einzelgenehmigung erforderlich. Zudem sind Segways versicherungspflichtig und müssen ein Kennzeichen tragen. Wie für alle Personen, die ein Kraftfahrzeug lenken, so gilt auch für Segway-Fahrer: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gilt man als fahruntüchtig. Im vorliegenden Fall war ein Segway-Fahrer mit 1,3 Promille erwischt worden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg verliert er seinen Führerschein für mindestens ein Jahr.
Weitersagen
Bitte von Hand kopieren.