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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Winterdienst

3 Beiträge

Bundesgerichtshof (BGH)

Nicht geräumter Gehweg in München: Der BGH entscheidet

In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schnee- und Glatteisunfällen auf nicht oder nur unzureichend geräumten Gehwegen. Der Verletzte versucht dann, von dem Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig ist aber nicht klar, wer für das Räumen des Gehweges vor einem Privatgrundstück verantwortlich ist. So musste der Verletzte auch in dem letztlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München klagen. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb allerdings in allen Instanzen ohne Erfolg.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Recht & Urteile

Glatteis vor dem Fünf-Sterne-Hotel: Wer haftet für den Sturz?

Gerade jetzt zur Winterzeit kommt es in und wieder vor, dass ein Passant auf einem unzureichend geräumten Bürgersteig auf Schnee oder Eis zu Fall kommt. Dann stellt sich die Frage der Verkehrssicherungspflichtverletzung durch den Grundstückseigentümer des angrenzenden Bürgersteigs. So hatte auch das Kammergericht in Berlin über einen derartigen Sturz auf dem Bürgersteig vor einem 5-Sterne-Hotel zu entscheiden.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit