AG Wesel urteilt zur Bagatellschadensgrenze
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte die DEKRA mit der Erstellung eines Schadensgutachtens bezüglich der Unfallschäden an seinem Fahrzeug. Die DEKRA berechnete 428,10 €.
Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit