Recht 1 Min. Lesezeit
Verschrottung: Feste Regeln für eine ordnungsgemäße Entsorgung
- Autor
- Roberto Galifi
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
- Lesezeit
- 1 Minute
- Ressort
- Recht & Urteile
- Quellen
- 1 belegte Quelle
Um sich nicht strafbar zu machen, sollte jeder Autofahrer sie befolgen, der seine alte Mühle endgültig loswerden will. Um das Fahrzeug ''außer Betrieb'' zu setzen, wie es amtlich heißt, muss es zuerst bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Mitbringen muss man Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugschein und alle amtlichen Kennzeichen zum „Entsiegeln“. Die Zulassungsbehörde informiert die Versicherung, die den Wagen automatisch abmeldet. Zur Verschrottung sind nur zertifizierte Annahmestellen oder Verwertungsbetriebe zugelassen. Für die umweltgerechte Entsorgung werden meist rund 100 Euro verlangt, wie die HUK-Coburg-Versicherung informiert. Auf Wunsch wird der Altwagen auch abgeholt und der Verwertungsnachweis ausgestellt – der muss bei der Zulassungsstelle zum Nachweis der „ordnungsgemäßen Entsorgung“ vorgelegt werden. Seit 2007 müssen die Autohersteller ihre Fabrikate kostenfrei zurückzunehmen.
Weitersagen
Bitte von Hand kopieren.
Quellen
- Quelle: Kb