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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Verschrottung: Feste Regeln für eine ordnungsgemäße Entsorgung

Kurz gefasst Der Umwelt zuliebe gibt es feste Regeln für das Verschrotten von Autos.
Roberto Galifi Herausgeber
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Roberto Galifi
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Ressort
Recht & Urteile
Quellen
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Symbolgrafik: eine stilisierte Gerichtssäule mit Giebel, beschriftet mit „Verschrottung“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Um sich nicht strafbar zu machen, sollte jeder Autofahrer sie befolgen, der seine alte Mühle endgültig loswerden will. Um das Fahrzeug ''außer Betrieb'' zu setzen, wie es amtlich heißt, muss es zuerst bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.

Mitbringen muss man Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugschein und alle amtlichen Kennzeichen zum „Entsiegeln“. Die Zulassungsbehörde informiert die Versicherung, die den Wagen automatisch abmeldet. Zur Verschrottung sind nur zertifizierte Annahmestellen oder Verwertungsbetriebe zugelassen. Für die umweltgerechte Entsorgung werden meist rund 100 Euro verlangt, wie die HUK-Coburg-Versicherung informiert. Auf Wunsch wird der Altwagen auch abgeholt und der Verwertungsnachweis ausgestellt – der muss bei der Zulassungsstelle zum Nachweis der „ordnungsgemäßen Entsorgung“ vorgelegt werden. Seit 2007 müssen die Autohersteller ihre Fabrikate kostenfrei zurückzunehmen.

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Quellen

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