1. Unfallzeitung
  2. Urteile
    1. Amtsgericht
    2. Landgericht
    3. Oberlandesgericht
    4. Bundesgerichtshof
    5. Europäischer Gerichtshof
  3. Unfallskizze
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • News
  • News Update
  • Erweiterte Suche
  1. Dashboard
  2. News-System

Das automatisierte Fahren ist Gegenstand eines Arbeitskreises des Verkehrsgerichtstages in Goslar

  • RobGal
  • 28. Dezember 2017 um 14:00
  • 0 Kommentare
  • 12.591 Mal gelesen
  • Inhalt melden

Bekanntlich findet der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2018 vom 24. bis 26. Januar in Goslar statt. Der 2. Arbeitskreis wird sich mit zivilrechtlichen Fragen des automatisierten Fahrens befassen. Darüber hinaus sollen die Risiken der neuen Technik des automatisierten Fahrens erörtert und diskutiert werden. Ebenso soll diskutiert werden, ob die Bundesrepublik Deutschland ein neues Haftungssystem braucht und wer haftet, wenn die Technik versagt?

Die Themen, die auf dem Verkehrsgerichtstag diskutiert werden, sollen im Folgenden kurz skizziert werden: Wer haftet, wenn ein hochautomatisiertes Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht? Welche Aufmerksamkeit schuldet der Fahrer eines solchen Fahrzeugs noch dem Verkehrsgeschehen? Kann er sich entlasten, wenn ein Fehler im technischen System den Unfall verursacht hat? Und was muss geschehen, damit er im Bedarfsfall auf unverfälschte Daten über den Betrieb der am Unfall beteiligten Fahrzeuge zugreifen kann?

Im Einzelnen:

Die Entwicklung von Assistenzsystemen im Fahrzeugbau führt zu einer zunehmenden Entlastung des Fahrzeugführers, der seine Aufmerksamkeit nicht mehr uneingeschränkt dem Verkehrsgeschehen widmen muss.In hochautomatisierten Fahrzeugen erlaubt ihm die Fahrzeugtechnik sogar, sich kurzzeitig vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abzuwenden.Der Gesetzgeber hat dieser Entwicklung jüngst durch eine Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes Rechnung getragen und Regelungen geschaffen, die den technischen Fortschritt in der Automobilwirtschaft und im Straßenverkehr sichern und fördern sollen (vgl. Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16.6.2017, BGBl. I 1648 ff).

Die Arbeitsgruppe II befasst sich auch mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen des hochautomatisierten Fahrens.Sie bemüht sich um Begriffsklärung und geht der Frage nach, welche Risiken mit der technischen Entwicklung verbunden sind.Er versucht zu klären, welches Verhalten dem Fahrer in einem hochautomatisierten Fahrzeug unter Berücksichtigung der Reform noch zugemutet werden kann. Der Arbeitskreis II zeigt ferner auf, wer nach geltendem Recht haftet, wenn die Technik versagt, und geht darauf aufbauend der Frage nach, ob das Haftungssystem noch angemessen ist oder ob mit der zunehmenden Verantwortung des Herstellers für das Verkehrsgeschehen nicht auch eine Ausweitung seiner Haftung einhergehen muss. Schließlich befasst sich die Arbeitsgruppe auch mit der Frage, welche verfahrensrechtliche Absicherung erforderlich ist, damit ein Unfallbeteiligter im Bedarfsfall auf die in seinem Fahrzeug oder im Fahrzeug eines anderen Unfallbeteiligten gespeicherten Daten über den Einsatz und eine etwaige technische Fehlfunktion des hochautomatisierten Systems zugreifen kann.

Die Leitung des Arbeitskreises II hat Frau Richterin am Bundesgerichtshof Vera von Pentz, die zugleich stellvertretende Vorsitzende des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Referenten der Arbeitsgruppe sind Frau Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Reisen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin, Herr Professor Dr. Markus Maurer, TU Braunschweig, Herr Dr. Christian Meyer-Seitz, Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, und Herr Dr. Martin Stadler, Chefsyndikus der Allianz Versicherungs-AG, München.

  • Vorherige News Urteil des OVG NRW: Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen zulässig
  • Nächste News Kammergericht entscheidet zum Schadensersatz nach Glatteisunfall vor 5-Sterne-Hotel

Kategorien

  1. Unfallwissen 69
  2. Recht & Urteile 90
    1. Amtsgericht (AG) 183
    2. Landgericht (LG) 82
    3. Oberlandesgericht (OLG) 78
    4. Bundesgerichtshof (BGH) 43
    5. Europäischer Gerichtshof (EuGH) 2
  3. Politik & Umwelt 307
  4. Sicherheit & Technik 492
  5. Marken & Modelle 446
  6. UnfallZeitung 12

Quellen

    • Foto: GOSLAR marketing GmbH

Tags

  • Verkehrsgerichtstag
  • Automatisiertes Fahren
  • Verkehrssicherheit
  • Goslar
  • Haftungssystem
  • Zivilrecht
  • Technikrisiken

Teilen

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum