Preisvergleich beim Gutachter? Das verlangt niemand
Immer wieder kommt es mit den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern wegen der Höhe der berechneten Kosten des vom Geschädigten hinzugezogenen Sachverständigen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit. So hatte in dem nachfolgend dargestellten Rechtsstreit die Generali Versicherung AG vorgerichtlich die vom Sachverständigen berechneten Kosten um 131,65 € gekürzt. Als Begründung führte sie aus, dass der von ihr erstattete, um 136,65 € gekürzte Betrag die Sachverständigenkosten ausreichend berücksichtige.
Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit