Das Prognose- und Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers
In jüngster Zeit kommt es bei Unfallschadensabrechnungen immer häufiger vor, dass die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer aus den zur Schadensregulierung vorgelegten Reparaturrechnungen Positionen kürzen oder gar streichen und nicht bereit sind, den vollen Rechnungsbetrag zu ersetzen, obwohl eine volle Haftung besteht. So erging es auch einem Unfallopfer, der nach dem für ihn unverschuldeten Verkehrsunfall ein Schadensgutachten bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragte und nach Erhalt des Gutachtens nach den Vorgaben des Gutachtens den Reparaturauftrag erteilte. Nachdem die eintrittspflichtige Versicherung Kürzungen in der Reparaturrechnung vornahm, klagte der Geschädigte die gekürzten Rechnungspositionen ein. Die Klage vor dem Amtsgericht Darmstadt war erfolgreich.
Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit