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Montag, 5. Oktober 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Recht & Urteile

Urteile und Beschlüsse zum Verkehrsunfallrecht — von der Haftungsquote bis zur Erstattung der Sachverständigenkosten.

94 Beiträge

Amtsgericht (AG)

Das Prognoserisiko trägt der Schädiger

Häufig versuchen einstandspflichtige Kfz-Versicherer auch nach durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt die dort berechneten Preise zu kürzen. Meist geht es um Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge, Kosten der Endreinigung usw. In dem vom Amtsgericht Überlingen zu entscheidenden Fall ging es um gekürzte 62,12 € aus der Reparaturkostenrechnung. Der Geschädigte gab sich mit der Schadensersatzkürzung durch den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer nicht zufrieden und klagte den gekürzten Betrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Überlingen ein.

Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit

Landgericht (LG)

Die Sechs-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung

Obwohl der VI. Zivilsenat des BGH bereits in dem Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZB 22/08 – (= BGH ZfS 2009, 79) entschieden hatte, dass die Sechs-Monats-Frist keine Fälligkeitsvoraussetzung ist und Schadensersatz sofort mit der Rechtsgutverletzung regelmäßig fällig wird, versuchen einige Kfz-Haftpflichtversicherer immer noch die Zahlung des Schadensersatzbetrages bis nach 6 Monaten hinauszuzögern. Das Landgericht Köln hat jetzt in einem Beschluss die Rechtsauffassung des BGH bestätigt. Nachdem die eintrittspflichtige den Schadensersatzbetrag für den Reparaturaufwand, der höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, aber niedriger als der Wiederbeschaffungswert war, vorgerichtlich nicht leisten wollte, klagte der Geschädigte. Erst im Prozess zahlte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, so dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt werden konnte. Das LG hat der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Oberlandesgericht (OLG)

Dashcam-Aufnahmen sind vor Gericht verwertbar

Da der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seines Vortrags zum Schadenshergang hat, kommt es immer wieder zu Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Unfallhergangs. Neuerdings werden in Kraftfahrzeugen sogenannte Bordkameras installiert, die einen Unfallhergang aufzeichnen können. Während einige Gerichte die sogenannten Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zuließen, lehnten sie andere Gerichte wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ab. Nunmehr hat mit dem Oberlandesgericht Nürnberg erstmals ein Obergericht zur Zulässigkeit der Dashcam-Aufzeichnungen in einem Zivilrechtsstreit entschieden.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Oberlandesgericht (OLG)

OLG Düsseldorf urteilt über Unfall mit Kehrmaschine im Einsatz

Hin und wieder kommt es auch zu Verkehrsunfällen mit Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr, die mit gelben Blinklichtern ausgestattet sind. Häufig stellt sich dann die Frage nach der Haftung. So musste auch letztlich das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz über einen Unfall zwischen einer wendenden Kehrmaschine und einem überholenden Kraftfahrer entscheiden.

Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Verbringung und Endreinigung: Bochum spricht beides zu

Beliebte Kürzungspositionen der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind die Verbringungskosten, die Ersatzteilaufschläge und die Reinigungskosten. Da werden diese Schadenspositionen von den Versicherern sogar dann gekürzt bzw. ganz gestrichen, wenn eine Reparaturkostenrechnung der Werkstatt vorliegt, in denen diese Positionen konkret aufgeführt sind. So war es auch in dem Fall, den das Amtsgericht Bochum zu entscheiden hatte.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Gutachterkosten sind ein ersatzfähiger Schaden

Immer wieder kommt es wegen der Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Streit mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Regelmäßig werden die vom Sachverständigen berechneten Kosten gekürzt. So war es auch in dem Verfahren, das dem Urteil des AG Seligenstadt vom 5.4.2017 zugrunde liegt. Nachdem bereits der BGH mit Urteil vom 23.1.2007 (BGH DS 2007, 144 ff.) entscheiden hat, dass die Kosten des Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig sind, weil sie zu den mit dem Schaden unmittelbar zusammenhängenden und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören, wenn die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, hat sich jetzt auch das AG Seligenstadt dieser zutreffenden Ansicht angeschlossen. Es sieht die Sachverständigenkosten als nach § 249 I BGB zu ersetzenden Schaden an.

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Amtsgericht (AG)

Lahnstein folgt dem BGH nicht: Kein JVEG

Immer wieder kommt es wegen der berechneten Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Regelmäßig beauftragen Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Kfz-Sachverständigen mit der Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe an beschädigten Fahrzeug. Hierzu sind die Geschädigten grundsätzlich berechtigt. Die von dem Sachverständigen berechneten Kosten sind nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VI ZR 67/06) als zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen anzusehen, wenn eine Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. So musste auch das Amtsgericht Lahnstein den Rechtsstreit um die von der einstandspflichtigen Versicherung gekürzten Sachverständigenkosten entscheiden. Die Klage war erfolgreich.

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Recht & Urteile

VG Koblenz: Falschparkerin muss Abschleppkosten tragen

Immer wieder lassen Städte und Gemeinden verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr behindern durch geeignete Abschleppunternehmer abschleppen. Mit Hereinziehungsbescheiden werden dann später die Abschleppkosten und die Gebühren von den Falschparkern eingefordert. So erging es auch der Klägerin, die gegen den Bescheid der Stadt Koblenz, mit dem sie zur Zahlung der Abschleppkosten von 189,63 € aufgefordert wurde, Widerspruch eingelegt hatte. Aufgrund des Widerspruchs und der Nichtabhilfe durch die Behörde klagte die Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Die Klage blieb ohne Erfolg.

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Amtsgericht (AG)

Leipzig folgt der Honorarumfrage von 2015

Offenbar nimmt der Streit um die zu ersetzenden Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kein Ende, obwohl der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH in letzter Zeit einige Urteile verfasst hat, die sich um die zu ersetzenden Sachverständigenkosten drehten. Immer wieder versuchen die eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer die von den Kfz-Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten zu kürzen. So auch in dem Rechtsstreit, den das Amtsgericht Leipzig nach einem Verkehrsunfall zu entscheiden hatte.

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Recht & Urteile

Umweg zur Arbeit: Kein Schutz der Unfallversicherung

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil wichtige Klarstellungen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung von Arbeitsunfällen getroffen. Das Urteil betrifft insbesondere die Frage, unter welchen Bedingungen ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall gilt. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe des Falls und die Auswirkungen des Urteils auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Amtsgericht (AG)

Der Brief der HUK zu Gutachterkosten — und was er wert ist

Nachdem der BGH entschieden hat, dass der Geschädigte bei der Rechnung des von ihm beauftragten Kfz-Sachverständigen eine gewisse Plausibilitätsprüfung bei den Nebenkosten vorzunehmen habe, versuchen verschiedene Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten weiß zu machen, dass er gerade mit dem von ihm beauftragten Sachverständigen einen zu teuren Sachverständigen beauftragt habe. Der Geschädigte habe erkennen können, dass die berechneten Nebenkosten überhöht seien. Mit dieser Argumentation kürzt der in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherer die berechneten Sachverständigenkosten. Damit der Geschädigte über die angeblich zu teuren Nebenkosten informiert wird, übersendet die HUK-COBURG ein entsprechendes Hinweisschreiben an den Geschädigten. Dieses Schreiben hat aber keine Wirkung, wie das Amtsgericht Aschaffenburg entschieden hat.

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Amtsgericht (AG)

Herne-Wanne erteilt dem HUK-Tableau eine Absage

Immer wieder versucht die HUK-COBURG als einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem von ihrem Versicherten Verkehrsunfall die Kosten des vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen zu kürzen. Sie bezieht sich dabei auf ein von ihr selbst erstelltes Honorartableau, von dem sie allerdings nicht erklärt, wie die darin aufgeführten Beträge zustande kommen. Auch in dem vom Amtsgericht Herne-Wanne zu entscheidenden Rechtsstreit bezog sich die HUK-COBURG auf ihr Honorartableau. Diesem Honorartableau erteilte das Gericht jedoch eine Absage und richtete sich vielmehr nach der Honorarbefragung des VKS und des BVK.

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Amtsgericht (AG)

Gekürzte Gutachterkosten: Das Gericht spricht sie voll zu

In jüngster Zeit gibt es kaum eine Unfallschadenabrechnung, bei der der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer nicht die vom Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten kürzt. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und nach § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. BGH Urteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 -). Gleichwohl werden die Sachverständigenkosten fast überwiegend nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was angesichts der konkreten Abrechnung der durch die Rechnung belegten Sachverständigenkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen die Gerichte den Geschädigten überwiegend die in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten zu, wie die Entscheidung des AG Siegburg vom 11.7.2017 zeigt.

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Amtsgericht (AG)

Coburg spricht die Verbringungskosten in voller Höhe zu

Obwohl die Verbringungskosten bei einer Fahrzeugreparatur in einer Fachwerkstatt zum Wiederherstellungsaufwand gehören, wird diese Schadensposition in letzter Zeit von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern auch bei konkreter Schadensabrechnung auf der Grundlage der Reparaturkostenrechnung immer wieder gekürzt. In jüngster Zeit geht die in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die angefallenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung der konkret angefallenen Verbringungskosten war erneut Gegenstand eines Rechtsstreits gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht hat der Kürzung der konkreten Verbringungskosten durch die Versicherung erneut widersprochen.

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Amtsgericht (AG)

Darmstadt holt die gekürzten Gutachterkosten zurück

In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass der zum Schadensersatz verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherer die vom Sachverständigen berechneten Gutachterkosten gekürzt werden. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen. Das hat der BGH bereits in seinem Grundsatzurteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 – festgestellt. Gleichwohl werden fast überwiegend die Sachverständigenkosten nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was in Anbetracht der konkreten Abrechnung der durch Rechnung belegten Gutachterkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen überwiegend die Gerichte den Geschädigten die berechneten Gutachterkosten zu, wie die nachfolgende Entscheidung des AG Darmstadt zeigt.

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Amtsgericht (AG)

Nach der Reparatur: Verbringungskosten ohne Abzug

Die Erstattungsfähigkeit der Verbringungskosten ist seit längerer Zeit Gegenstand unterschiedlicher Rechtsauffassungen, obwohl die wohl herrschende Auffassung ist, dass diese Transportkosten vom Reparaturbetrieb zum Lackierbetrieb erforderlichen Wiederherstellungsaufwand darstellen. In letzter Zeit geht zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die entstandenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung konkret angefallener Verbringungskosten war Gegenstand eines Rechtsstreites gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht widersprach der von der Versicherung vorgenommenen Kürzung der konkreten Verbringungskosten.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Amtsgericht (AG)

Nettetal spricht die gekürzten Gutachterkosten zu

Es gibt kaum noch einen Verkehrsunfall, bei dessen Schadensabrechnung die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht irgendwelche Schadenspositionen kürzt oder gar streicht. In letzter Zeit werden fast ständig die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Jetzt war das Amtsgericht Nettetal aufgerufen, zu der von der voll einstandspflichtigen Versicherung vorgenommenen Kürzung der Sachverständigenkosten Stellung zu nehmen. Mit klaren Worten hat sich das erkennende Gericht gegen die von der Kfz-Versicherung vorgenommenen Kürzungen der Sachverständigenkosten ausgesprochen.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

Landgericht (LG)

Stein aus der Baustelle: Kein unabwendbares Ereignis

Hin und wieder werden durch vorausfahrende Lastkraftwagen Steine hochgeschleudert, die dann an dem nachfolgenden Fahrzeug Schäden verursachen. Grundsätzlich passieren diese Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges, nämlich des vorausfahrenden Kraftfahrzeuges. Es ist aber fraglich, ob immer der Halter und Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs in vollem Umfang haftet. Er haftet dann nicht, wenn das Schadensereignis auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Das kann der Fall sein, wenn der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht erkennen kann, dass Steine auf der Fahrbahn liegen. Einen derartigen Fall hatte in der Berufungsinstanz das LG Nürnberg-Fürth zu entscheiden.

Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit

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