Bedenkliche Ausreden für Radfahrer
Diesen Kommentar aus der Nummer 06/2009 des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport fand UnfallZeitung,de bei autoreporter.net.Verkehrsgerichtstag 2009 in Goslar Bedenkliche Ausreden für Radfahrer
Diesen Kommentar aus der Nummer 06/2009 des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport fand UnfallZeitung,de bei autoreporter.net.Verkehrsgerichtstag 2009 in Goslar Bedenkliche Ausreden für Radfahrer
BGH Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22 -
In der Welt der Kfz-Schadensregulierung spielt der Restwert eines Fahrzeugs eine zentrale Rolle. Nach einem Unfall stellt sich für viele Fahrzeughalter die Frage, wie viel ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist und wie dieser Wert korrekt ermittelt wird. Am 02. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil (VI ZR 211/22) neue Maßstäbe gesetzt und die Berechnung des Restwerts präzisiert. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf private Fahrzeughalter, sondern auch auf gewerbliche Geschädigte und Leasingfirmen
Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten
AG Mitte Urteil vom 11.07.2024 - 122 C 263/23 V
[...]Die in Rechnung gestellten Verbringungskosten liegen unter denjenigen für ein -- nur einmaliges -- Umsetzen eines Fahrzeugs durch die nicht gewinnorientiert arbeitende Polizei.[...]
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss sich um seinen Schadenersatz keine Sorgen mehr machen.
Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der deutschen Rechtsprechung. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch den Bundesgerichtshof gewährleistet. Der 16. Januar 2024 und der 12.März 2024 waren für den Geschädigten ein sehr gutes Datum.
Der andauernde Streit über die Höhe des Sachverständigen-Honorars von unabhängigen Kfz-Sachverständigen und das Kürzungsgebaren der Versicherer bei den Geschädigten belastet die Gerichte bundesweit über Gebühr.
Urteile, die kurz und knapp auf das Wesentliche reduziert sind, finden unsere Leser in diesem Thread. Dieser Thread wird um ein Update erweitert, sobald ein neues Urteil hinzu kommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen einiger Bundesländer zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen und zum Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdateien in wichtigen Teilen für grundgesetzwidrig erklärt (BverfG, Az.: 1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09 und 1 BvR 3187/10). Die obersten Richter stärkten damit die Persönlichkeitsrechte der Autofahrer gegen staatliche Überwachung.
Bisher haben es Banken, Versicherungen und große Firmen immer wieder verstanden, Urteile der obersten Bundesgerichte gegen sie zu verhindern, indem im letzten Augenblick Revisionen zurückgenommen wurden oder weil sie sich mit den Geschädigten kurz vor der mündlichen Verhandlung mit hohen Geldbeträgen außergerichtlich einigten. Dann waren die obersten Gerichte gehindert, eine Entscheidung zu treffen.
Vom 23. Bis 25. Januar 2019 fand in Goslar der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe VI mit dem Thema der Lkw- und Busunfälle hatte die Unfallzeitung am Montag, dem 28.1.2019 berichtet. Der Arbeitskreis VII des Verkehrsgerichtstages hatte die mittlerweile von Verwaltungsgerichten entschiedenen Dieselfahrverbote für einzelne Zonen in bisher 12 Städten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema.
BGH – VI. Zivilsenat - Urteil vom 25.9.2018 – VI ZR 65/18 –
Zur Ersatzfähigkeit der Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) und zu den Verbringungskosten bei fiktiver Schadensabrechnung hatte der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH bisher noch keine Entscheidung getroffen. Zwar war einmal eine Revision bezüglich dieser Frage beim BGH anhängig. Kurz vor der mündlichen Verhandlung wurde allerdings die Revision zurückgenommen. Jetzt hatte der VI. Zivilsenat im Revisionsverfahren jedoch die Möglichkeit, zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge zu entscheiden.
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg Urteil vom 13.12.2018
Die Grenzwerte für Diesel-Fahrzeuge sind nach wie vor umstritten. Deutsche Verwaltungsgerichte haben Diesel-Fahrverbote in den Städten, aber auch auf einer durch Wohngebiete führenden Autobahn verhängt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die von der EU-Kommission herabgesetzten Grenzwerte nichtig sind. Bekanntlich hatte die Europäische Union, nachdem der Diesel-Skandal publik wurde, ein neues Messverfahren eingeführt.
Es war zu erwarten: Jetzt hat das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auch für zwei Städte im Ruhrgebiet, immerhin dem größten deutschen Ballungsraum mit mehr als 5 Millionen Einwohnern, Diesel-Fahrverbote ausgesprochen. Allein die beiden betroffenen Großstädte Essen und Gelsenkirchen bringen es zusammen auf knapp 1 Million Einwohner. Da aber in beiden Städten die Grenzwerte für Stickstoffoxide erheblich überschritten werden, war nach der Sprungrevisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Diesel-Fahrverbote für zulässig erklärt hat, auch im Ruhrgebiet mit entsprechenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zu rechnen.
Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen hatten bisher nur Diesel-Fahrverbote für Düsseldorf, Aachen, Köln und Bonn verhängt. Die Unfallzeitung berichtete darüber. Ansonsten erfolgten nur Gerichtsurteile für Großstädte außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Obwohl die Bevölkerungsdichte in den Städten des Ruhrgebiets groß ist, liegt bisher nur keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung für die Städte zwischen Rhein, Ruhr und Lippe vor. Auch im Ruhrgebiet sind die Grenzwerte überschritten.
An vielen Universitäten sorgen Partys und Bälle für Abwechslung und Zusammenhalt der Studenten. Aus diesem Grunde gestatten die Hochschulen den Veranstaltern, die Hochschulräume zu nutzen. Oft geht dann eine Spende an das Sportinstitut, die Universitätsbibliothek oder das musische Zentrum der Hochschule. As bedeutet dann aber nicht, dass die studentische Unfallversicherung bei einem Unfall auf diesen Studentenpartys eingreift. Denn bei diesen Studentenpartys handelt es sich nicht um eine Veranstaltung der Hochschule.
Bisher hatten Verwaltungsgerichte Diesel-Fahrverbote für München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Berlin, Frankfurt am Main und Mainz verhängt. Hamburg hatte freiwillig ein Diesel-Fahrverbot für zwei Straßen verhängt. Jetzt hat am 8.11.2018 ein weiteres Verwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote verhängt. Die Rechtsstreite vor dem Verwaltungsgericht Köln betrafen die Städte Köln und Bonn. Die Unfallzeitung hatte auf die in Kürze erwarteten Urteile bereits am 6.11.2018 hingewiesen.
Europäischer Gerichtshof Luxemburg Rechtssache C-80/17
Hin und wieder legen nationale Gerichte Rechtssachen zur Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. So war es auch, dass ein portugiesisches Gericht die Frage der Haftung bei einem Verkehrsunfall zu entscheiden hatte, der durch ein abgestelltes, aber nicht stillgelegtes Kraftfahrzeug verursacht wurde. Eine Haftpflichtversicherung für das auf einem Hof abgestellte Fahrzeug gab es nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entschied, dass auch ungenutzte und auf Privatgelände abgestellte Kraftfahrzeuge versichert sein müssen.
Nachdem der VI. Zivilsenat des BGH bereits entschieden hatte, dass eine noch nicht bezahlte Rechnung des vom Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eingeschalteten Kfz-Sachverständigen kein Indiz für die Erforderlichkeit des Herstellungsaufwands darstellt, musste der für Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über die Frage der Indizwirkung bei einer unbeglichenen Rechnung des Sachverständigen entscheiden.
Wenn ein Autofahrer die Prämie seiner Haftpflichtversicherung nicht bezahlt hat, führt das nicht automatisch zur Kündigung und zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das entschied das Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht). Die Vorinstanz hatte einen Mann wegen Fahrens ohne Führerschein und fehlender Pflichtversicherung verurteilt. Er habe vom Fehlen der Versicherung gewusst, weil er „nämlich gar keine Folgeprämien bezahlt“ habe, meinte das Amtsgericht.
Eine Zulassungsstelle hatte ein Kfz-Kennzeichen zweimal vergeben, weil dem Schildhersteller ein Buchstabendreher unterlaufen war. Es kam, wie es kommen musste: Die Buchstabenkombination gab es bereits, der andere Fahrzeughalter wurde beim zu schnellen Fahren erwischt, und die Behörden richteten sich ausgerechnet an den Halter mit dem Buchstabendreher.