Abstände beim Parken beachten!
Fahrzeuge, die direkt an Zebrastreifen, vor Kreuzungen oder Einmündungen abgestellt werden, können zur Falle für Fußgänger werden.
Fahrzeuge, die direkt an Zebrastreifen, vor Kreuzungen oder Einmündungen abgestellt werden, können zur Falle für Fußgänger werden.
Obwohl die Verbringungskosten bei einer Fahrzeugreparatur in einer Fachwerkstatt zum Wiederherstellungsaufwand gehören, wird diese Schadensposition in letzter Zeit von den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern auch bei konkreter Schadensabrechnung auf der Grundlage der Reparaturkostenrechnung immer wieder gekürzt. In jüngster Zeit geht die in Coburg ansässige Kfz-Haftpflichtversicherung dazu über, auch bei konkreter Reparatur die angefallenen Verbringungskosten zu kürzen. Die Kürzung der konkret angefallenen Verbringungskosten war erneut Gegenstand eines Rechtsstreits gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Coburg. Das erkennende Gericht hat der Kürzung der konkreten Verbringungskosten durch die Versicherung erneut widersprochen.
Immer wieder versucht die HUK-COBURG als einstandspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem von ihrem Versicherten Verkehrsunfall die Kosten des vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen zu kürzen. Sie bezieht sich dabei auf ein von ihr selbst erstelltes Honorartableau, von dem sie allerdings nicht erklärt, wie die darin aufgeführten Beträge zustande kommen. Auch in dem vom Amtsgericht Herne-Wanne zu entscheidenden Rechtsstreit bezog sich die HUK-COBURG auf ihr Honorartableau. Diesem Honorartableau erteilte das Gericht jedoch eine Absage und richtete sich vielmehr nach der Honorarbefragung des VKS und des BVK.
In jüngster Zeit gibt es kaum eine Unfallschadenabrechnung, bei der der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer nicht die vom Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten kürzt. Dabei gehören die Sachverständigenkosten zu den mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und nach § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. BGH Urteil vom 23.1.2007 -VI ZR 67/06 -). Gleichwohl werden die Sachverständigenkosten fast überwiegend nach § 249 II 1 BGB beurteilt, was angesichts der konkreten Abrechnung der durch die Rechnung belegten Sachverständigenkosten nicht überzeugt. Aber auch über § 249 II 1 BGB sprechen die Gerichte den Geschädigten überwiegend die in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten zu, wie die Entscheidung des AG Siegburg vom 11.7.2017 zeigt.
Ein Busfahrer eines öffentlichen Nahverkehrsbetriebes im Rhein-Ruhr-Verbund lenkte seinen Linienbus im nördlichen Ruhrgebiet. Plötzlich wurde an einer Haltestelle seine Tasche, die er neben seinem Fahrersitz deponiert hatte, gestohlen.
Immer wieder kommt es an Baustellen oder Fahrbahnverengungen auf mehrspurigen Straßen zu Irritationen der Kraftfahrer. Nach § 7 IV StVO gilt das Reißverschlussverfahren auf Straßen mit mehreren Fahrspuren in einer Richtung an einer Engstelle, dass die Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel an der Engstelle vorbeifahren. Was gilt aber, wenn auf der mehrspurigen Fernstraße der Verkehr nur noch im Schritttempo fließt und andere Verkehrsteilnehmer an den Auffahrten sich in den langsam fließenden Verkehr auf der Fernstraße einfädeln wollen? Gilt auch hier das Reißverschlussverfahren? Diese Frage hatte das Amtsgericht Essen wegen eines Unfalls an der Auffahrt Essen-Rüttenscheid der Bundesautobahn A 52 zu beantworten, weil es zwischen dem auf der rechten
…Die Unfallzeitung hatte bereits darüber berichtet, dass neben Düsseldorf und Stuttgart auch in weiteren Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge drohen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind viele Städte betroffen. Im Ruhrgebiet, einem Ballungsraum von über 5 Millionen Einwohnern, ist annähernd jede Stadt betroffen. Klagen gegen die Ruhrgebietsstädte Essen, Gelsenkirchen und Bochum sind anhängig.
Europäischer Gerichtshof Luxemburg Rechtssache C-80/17
Hin und wieder legen nationale Gerichte Rechtssachen zur Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. So war es auch, dass ein portugiesisches Gericht die Frage der Haftung bei einem Verkehrsunfall zu entscheiden hatte, der durch ein abgestelltes, aber nicht stillgelegtes Kraftfahrzeug verursacht wurde. Eine Haftpflichtversicherung für das auf einem Hof abgestellte Fahrzeug gab es nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entschied, dass auch ungenutzte und auf Privatgelände abgestellte Kraftfahrzeuge versichert sein müssen.
VGH Kassel, Az.:2 A 732/14
Ein bemerkenswertes Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gesprochen. In dem Verfahren ging es um die fehlende Geburtsurkunde eines Asylbewerbers, der den Führerschein machen wollte. Die Richter stellten fest, dass eine Aufenthaltserlaubnis mit Lichtbild für einen Antrag zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung genügt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen einiger Bundesländer zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen und zum Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdateien in wichtigen Teilen für grundgesetzwidrig erklärt (BverfG, Az.: 1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09 und 1 BvR 3187/10). Die obersten Richter stärkten damit die Persönlichkeitsrechte der Autofahrer gegen staatliche Überwachung.
Diesen Kommentar aus der Nummer 06/2009 des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport fand UnfallZeitung,de bei autoreporter.net.Verkehrsgerichtstag 2009 in Goslar Bedenkliche Ausreden für Radfahrer
Am 20.1.2009 beschädigte ein Lkw-Schwertransporter der beklagten Firma mit seinem Auflieger im Straßentunnel in T. in Westfalen die Lärmschutzverkleidung an der Decke auf einer Länge von ca. 75 Metern. Die beschädigte Verkleidung war im Jahre 1997 fertig gestellt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Autounfällen beim Rückwärtsausparken geändert. Nach dem Grundsatz des "Anscheinsbeweises", wonach rückwärts ausparkende Autofahrer bei einer Kollision so lange als schuldig gelten, bis sie das Gegenteil beweisen, mussten die Unfallgegner bislang jeweils selbst für ihre Reparaturkosten aufkommen.
In den Wintermonaten kommt es immer wieder zu Schnee- und Glatteisunfällen auf nicht oder nur unzureichend geräumten Gehwegen. Der Verletzte versucht dann, von dem Verantwortlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Häufig ist aber nicht klar, wer für das Räumen des Gehweges vor einem Privatgrundstück verantwortlich ist. So musste der Verletzte auch in dem letztlich vom BGH entschiedenen Rechtsstreit zunächst vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München klagen. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb allerdings in allen Instanzen ohne Erfolg.
Bisher haben es Banken, Versicherungen und große Firmen immer wieder verstanden, Urteile der obersten Bundesgerichte gegen sie zu verhindern, indem im letzten Augenblick Revisionen zurückgenommen wurden oder weil sie sich mit den Geschädigten kurz vor der mündlichen Verhandlung mit hohen Geldbeträgen außergerichtlich einigten. Dann waren die obersten Gerichte gehindert, eine Entscheidung zu treffen.
Nachdem der VI. Zivilsenat des BGH bereits entschieden hatte, dass eine noch nicht bezahlte Rechnung des vom Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eingeschalteten Kfz-Sachverständigen kein Indiz für die Erforderlichkeit des Herstellungsaufwands darstellt, musste der für Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH erneut über die Frage der Indizwirkung bei einer unbeglichenen Rechnung des Sachverständigen entscheiden.
Verkehrsunfälle ereignen sich nicht nur mit Kraftwagen, sondern auch mit Fahrrädern oder Motorrädern. Bei Personenkraftfahrzeugen ist allgemein anerkannt, dass der Geschädigte wegen des Entzugs der Nutzungsmöglichkeit an seinem durch Unfall beschädigten Fahrzeug von dem Schädiger eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen kann. Hat auch der Eigentümer eines Motorrades den Schadensersatzanspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls?
BGH – VI. Zivilsenat - Urteil vom 25.9.2018 – VI ZR 65/18 –
Zur Ersatzfähigkeit der Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) und zu den Verbringungskosten bei fiktiver Schadensabrechnung hatte der für Schadensersatz zuständige VI. Zivilsenat des BGH bisher noch keine Entscheidung getroffen. Zwar war einmal eine Revision bezüglich dieser Frage beim BGH anhängig. Kurz vor der mündlichen Verhandlung wurde allerdings die Revision zurückgenommen. Jetzt hatte der VI. Zivilsenat im Revisionsverfahren jedoch die Möglichkeit, zur Ersatzfähigkeit der UPE-Aufschläge zu entscheiden.
Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten
Hin und wieder kommt es auch in Waschstraßen zu Auffahrunfällen. Grund ist meist ein Bremsen durch den Führer des durch die Waschanlage gezogenen Kraftfahrzeuges. So ist es auch bei dem Fall passiert, den das Amtsgericht Wuppertal, dann das Landgericht Wuppertal und jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Die Revision führte zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und zur Zurückweisung des Rechtsstreits zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Wuppertal.