Aktuelles Urteil vom Oberlandesgericht Hamm
Eine Frau brachte ihr Auto, einen Grauimport eines US-Autobauers, für den es in Deutschland kein Händlernetz gibt, zur Inspektion in eine Werkstatt.
Eine Frau brachte ihr Auto, einen Grauimport eines US-Autobauers, für den es in Deutschland kein Händlernetz gibt, zur Inspektion in eine Werkstatt.
Im dichten Stadtverkehr kommt es oft vor, dass ein Auto bei Grün in die Kreuzung einfährt, sie aber wegen Rückstaus nicht mehr verlassen kann, bevor der querende Verkehr grün erhält. Wer hat dann Vorfahrt?
Am 20.1.2009 beschädigte ein Lkw-Schwertransporter der beklagten Firma mit seinem Auflieger im Straßentunnel in T. in Westfalen die Lärmschutzverkleidung an der Decke auf einer Länge von ca. 75 Metern. Die beschädigte Verkleidung war im Jahre 1997 fertig gestellt worden.
Die Höhe eines Bußgeldes wegen zu schnellen Fahrens richtet sich auch danach, ob man vorsätzlich, also absichtlich, oder nur fahrlässig, also aus mangelnder Sorgfalt, handelte. Doch wie sollen Behörden und Gerichte den Unterschied ermitteln?
Wenn ein Unfallbeteiligter das Weite sucht, macht er sich strafbar. Anders sieht es aus, wenn er angeboten hat, die Personalien der Polizei zu nennen, der Unfallgegner diese aber nicht gerufen hat. Das Oberlandesgericht Hamburg sprach nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) eine Frau frei, die nach einer Viertelstunde den Unfallort verlassen hatte, nachdem klar war, dass die Unfallgegnerin die Polizei nicht hinzuziehen wollte.
Die Rechtsprechung zur Schadensabrechnung im bis zu 130-Prozentbereich bei Kraftfahrzeugen ist bei diesen aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des BGH unbestritten. Fraglich ist jedoch gewesen, ob die bei Kraftfahrzeugen entwickelten Grundsätze zur 130-Prozent-Abrechnung auch bei Fahrrädern gilt. Diese Frage hat nunmehr das OLG München mit Endurteil vom 16. November 2018 dahingehend entschieden, dass die zu beschädigten Kraftfahrzeugen ergangene Rechtsprechung im 130-Prozentbereich auch für Fahrräder gilt. Das OLG München hat damit das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.5.2018 abgeändert.
Ist ein Jäger ein Landwirt?
Die schleswig-holsteinische Gemeinde G. ließ auf einer Gemeindestraße Ausbesserungsarbeiten durch eine beauftragte Tiefbaufirma durchführen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entsteht häufig Streit über die Höhe des vom Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer zu ersetzenden Schadens. Dabei stehen dann die Mietwagenkosten häufig im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. So lag es auch in dem vom 14. Zivilsenat des OLG Celle zu entscheidenden Berufungsrechtsstreit.
Auch im kaskoschadensrecht kann es schon einmal zu recht kuriosen Sachverhalten kommen. Wie das Leben so spielt. Das OLG Oldenburg hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Kaskoversicherung für das kaskoversicherte Fahrzeug des Vaters auch dann für den angerichteten Schaden am Fahrzeug aufkommen muss, wenn der Sohn und Freunde mit dem vom Vater ausgeliehenen Pkw einen Schaden verursachen, wobei der Sohn noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Kaskoversicherung verweigerte die Schadensersatzleistung, weil sie davon ausging, dass der führerscheinlose Sohn gefahren sei, als es zum Unfall mit einem geparkten Pkw kam. An dem Fahrzeug des Vaters war ein Schaden von rund 8.700,-- € entstanden. Das OLG Oldenburg entschied, dass die Kaskoversicherung zahlen müsse.
Am Steuer darf man doch mit dem Handy telefonieren, entschied das Oberlandesgericht in Hamm.
Wenn jemand einem anderen unentgeltlich hilft und dabei einen Schaden verursacht, gehen die Gerichte oft davon aus, dass beide stillschweigend die Haftung ausgeschlossen haben. Hat der Schädiger jedoch eine Haftpflichtversicherung, kann er den stillschweigenden Haftungsausschluss nicht mehr für sich in Anspruch nehmen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Nürnberg.
OLG Nürnberg, Az. 4 U 1178/17
Am Unfalltag war die damals elfjährige Klägerin zu Fuß zu einer Bushaltestelle unterwegs. Die Straße, die die Klägerin benutzte, hatte keine Bürgersteige. Sie benutzte den aus ihrer Sicht linken Fahrbahnrand.
Im September 2012 besuchte die damals 51-jährige Klägerin aus Münster in Westfalen mit ihrem Bekannten aus Selm im Münsterland das sogenannte Oktoberfest an der Hafenarena in Münster. Die Klägerin wurde von ihrem Bekannten zum Tanzen aufgefordert. Beide begaben sich zur Tanzfläche. Vor ihnen standen viele Besucher auf sogenannten Bierbänken. Als die beiden eine leere Bierzeltgarnitur erreichten, bestieg die Bekannte zunächst eine leere Bank, um dort zu tanzen. Ihm folgte die Klägerin. Kurz darauf wackelte die Bierbank. Erst stürzte die Klägerin, dann der Bekannte.
Eine zwölfjährige Schülerin war von einem Ausflug mit dem Reisebus nachts zurückgekommen. Sie stieg aus und lief hinter dem Bus über die Straße. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem mit 40 km/h - nicht zu schnell - fahrenden Motorradfahrer, der den Bus just überholte, als das Mädchen auf die Fahrbahn trat.
Ein Mann war mit seiner Tochter, die angeschnallt im Kindersitz saß, im Auto unterwegs.
Am 16.7.2008 ereignete sich auf der T-Straße in München ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Motorradfahrer geschädigt wurde. Unter anderem wurde auch die von ihm getragene Motorradkleidung beschädigt.
Immer wieder kommt es an Lichtzeichenanlagen zu Verkehrsunfällen, weil der vorausfahrende Wagen dann doch noch bei Gelblicht stark abbremst. Dann stellt sich immer die Frage, ob in diesem Fall der Beweis des ersten Anscheins auch gegen den auffahrenden Fahrzeugführer spricht. Einen derartigen Fall hatte letzten Endes das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden, nachdem zuvor das Landgericht Hannover bereits die Klage des Auffahrenden abgewiesen hatte. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hannover hatte keinen Erfolg.
Sie sind zwar selten, kommen aber hin und wieder vor: Stürze in Omnibussen. Dabei sind Stürze in Linienbussen häufiger als solche in Reisebussen. Über einen Sturz im Linienbus beim Anfahren von einer Haltestelle hatte der 14. Zivilsenat des OLG Celle letztinstanzlich zu entscheiden. Erstinstanzlich hatte das Landgericht Lüneburg eine Haftung des Busfahrers für den Sturz des Fahrgastes während des Anfahrens des Busses verneint. Die dagegen gerichtete Berufung des Geschädigten hatte keinen Erfolg.
Die Parteien streiten über die Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, für den die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung in vollem Umfang haftet. Die jeweils Geschädigten benötigten dringend für das beschädigte Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug, weshalb sie sich bei der späteren Klägerin ein Ersatzfahrzeug anmieteten. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte in 18 Fällen Kürzungen unter Hinweis auf die niedrigeren Preise nach der Fraunhofer-Erhebung vorgenommen.