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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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OLG 1 Min. Lesezeit

Wer kaum fährt, bekommt nicht ohne Weiteres einen Mietwagen

Kurz gefasst Wer sein Fahrzeug selten nutzt, hat für die Dauer der Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Mietwagen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann den Mietwagen täglich weniger als zwanzig Kilometer gefahren.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
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Ressort
Oberlandesgericht (OLG)
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: eine stilisierte Gerichtssäule mit Giebel.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Denn er sei offensichtlich nicht auf das Auto angewiesen und hätte vorausahnen müssen, dass die Kosten für ein Taxi niedriger gewesen wären als für den Mietwagen in Höhe von 112 Euro täglich. Entsprechend gestanden die Richter dem Mann lediglich einen Nutzungsausfall über insgesamt 115 Euro zu. Für den Mietwagen hatte er 1.230 Euro bezahlen müssen.

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